In unserem heutigen Artikel behandeln wir erneut ein Thema, von dem viele Immobilieneigentümer in Spanien betroffen sind: Baumängel und Konstruktionsfehler.
Unsere Kanzlei hat in diesem Zusammenhang einen neuen Prozesserfolg erzielt. Das Gericht in Denia entschied in der Klage wegen Baumängel am Haus (in Orba, Marina Alta, Alicante), zu Gunsten unserer Mandanten.
Nach ständigen und konzentrierten Regenfällen verstärkten und beschleunigten sich die bestehenden Struktur- und Stabilitätsprobleme des Gebäudes. Die an den Mauern aufgetretenen Risse wurden von Architekten und Bauträger des Einfamilienhauses (chalet) einem besonderen Eisenkungsproblem zugeschrieben, welches nach ihren Angaben bereits beseitigt war. In Wirklichkeit, handelte es sich um einen zunehmenden, baufälligen Zustand der Fundamente und ihrer vertikalen Strukturierung. Dies zeigte das erneute Aufbrechen der Risse nach den Reparaturarbeiten und bezeugte, dass die Ursache des Problems weiterhin vorhanden war.
In dem Prozess konten wir darlegen:
1.-Nachlässigkeit des verantwortlichen, leitenden Architekten und seiner Versicherungsgesellschaft. Das heisst, des Planers einer ungeeigneten Fundamentierung (nicht umfangreich und stabil genug), der die Besonderheit des Grundbodens, dessen abfallendes Gelände, den Regenwasserablauf, usw. ausser Acht liess.
2.-Nachlässigkeit des technischen Architekten (auch Baumeister) und seiner Versicherungsgesellschaft, da er die Bauarbeiten nicht nach vorliegendem Projekt ausführte. Im Gegensatz zu diesem, waren die tragenden Aussenwände weniger stabil und konsistent und somit die ganze Struktur viel zu schwach.
3.-Verantwortung der Versicherungsgesellschaft ALCOYANA (verantwortlich für die Zehnjahresversicherung), da die unterlaufenden Konstruktionsfehler negative Auswirkungen auf die Struktur und Stabilität des Gebäudes zur Folge hatten.
Die Beklagten akzeptierten ihre Verantwortung und verpflichteten sich zur Zahlung der notwendigen Reparaturarbeiten für die Stabilisierung der Struktur des Geäudes.
An dieser Stelle möchten wir unsere Leser nochmals darauf aufmerksam machen, dass aufgetretene Mängel/Schäden in der Wohnung/Haus sofort und nachweislich allen Baubeteiligten und möglichen Verantwortlichen (Bauunternehmen, Bauträger, Architekt, technischer Architekt, Versicherungsgesellschaft, usw.) mitgeteilt werden müssen.
Die Baubeteiligten müssen von ihrer Verantwortung an den Mängeln und/oder Schäden in Kenntniss gesetzt werden. Die meisten Klagen in diesem Zusammenhang scheitern, weil die Verjährungsfrist verstrichen ist, ohne dass die möglichen Verantwortlichen von den Mängeln/Schäden zeitig in Kenntniss gesetzt worden sind.
Daher empfehlen wir, bei Erscheinen der ersten Zeichen eines Bau- oder Konstruktionsfehlers, die Beteiligten per Burofax, Telegramm oder ähnlichem zu informieren.
Für Rückfragen zum Thema,steht unser Team gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
2015