Patientenverfügung und Vorausverfügung in Spanien. Entscheidungen im Hinblick auf medizinische Maßnahmen, Organspende, vegetativen Zustand. Rechtliche Beratung.

In der „Comunidad Valenciana“ sind die Richtlinien der Patienten- und Vorausverfügung im Gesetzdekret 168/2004 geregelt. In den genannten Verfügungen können Anweisungen hinterlassen werden über:

.- die zu treffenden medizinischen Maßnahmen und Entscheidungen. Mit anderen Worten, wie das Ärzteteam unter bestimmten Umständen handeln soll. Normalerweise in Situationen, die mit dem Kapazitätsverlust, dem vegetativem Zustand, usw in Zusammenhang stehen. Der Wille des Ausstellers der Urkunde kann in bestimmten Fällen im Voraus festgelegt werden.

In Voraussicht der Möglichkeit, dass sich die Person zu gegebener Zeit möglicherweise nicht äußern kann.

.- Ihre Entscheidung bezüglich der Organspende: Ob zu therapeutischen, pädagogischen oder Forschungszwecken.

Zu berücksichtigende Kriterien.

Ohne die Denkweise oder die Ansichten der Person zu beurteilen. Die Wahrheit ist, dass die Aufrechterhaltung der Lebensqualität für viele Menschen wichtig ist.

Für viele bedeutet dies:

.- in der Lage zu sein, sich mit anderen Menschen zu kommunizieren.

.- nicht unter anhaltenden und intensiven körperlichen oder geistigen Schmerzen zu leiden.

. – ihre funktionale Unabhängigkeit zu bewahren

Das Fehlen dieser Mindestanforderungen kann dazu führen, dass einige Menschen das Leben nicht verlängern möchten, wenn diese minimalen Lebensbedingungen nicht erreichbar sind.

Gesundheitliche Situationen und Anweisungen.

Folglich erklären die Patientenverfügung oder die Vorausferfügung, wie in den verschiedenen möglichen Szenarien zu handeln ist,  zum Beispiel im Fall:

.- einer unheilbaren und irreversiblen Krankheit

.- eines chronisch vegetativen Zustands.

.-einer schwerwiegenden Demenz.

.-chronischer Schmerzen usw.

Somit kann jede Person durch diese Verfügungen  im Voraus über die angegebenen Situationen entscheiden. Und das Ärzteteam im Vorhinein anweisen. Hauptsächlich über:

1.- die künstliche Verlängerung des Lebens mittels medizinischer Techniken usw.

2.- die Verabreichung von Medikamenten zur Linderung oder Ausschaltung von Schmerzen, des psychischen Leidens, usw.

3.- die Garantie eines würdigen Todes.

USW.

Wer kann eine Patientenverfügung oder Vorausverfügung unterzeichnen?

Jede volljährige Person. Die ausserdem über eine ausreichende Rechtsfähigkeit verfügt; und natürlich den Willen dazu haben muss.  

Wie?

Vor der Verwaltung und vor Zeugen: normalerweise vor dem Patienteninformationsdienst, obwohl in den meisten Fällen die Unterzeichnung der Verfügung vor einem spanischen Notar erfolgt.

Ernennung eines Vertreters.

Oftmals wird die Möglichkeit wahrgenommen, einen oder mehrere Vertreter zu ernennen.  Diese Personen werden als Gesprächspartner des Ärzteteams Entscheidungen treffen.  

Es können 1 oder mehr Personen sein.

Ihre Aufgabe ist grundsätzlich die Anweisungen zu interpretieren und sicherzustellen, dass sie befolgt werden, usw.

Darüber hinaus werden die Patientenverfügungen und Vorauverfügungen  in der „Comunidad Valenciana“ in das ZENTRALREGISTER DER PATIENTENVERFÜGUNGEN DER COMUNIDAD VALENCIANA eingetragen.

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Es könnte zweckmäßig sein, eine Vollmacht für den Fall einer Handlungsunfähigkeit zu erstellen. Was unseren Verwandten und Freunden helfen könnte, unser Vermögen zu gegebener Zeit zu verwalten.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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