Wir haben bereits in früheren Artikeln über die Möglichkeit gesprochen, die seit 2015 in Spanien besteht, Schulden durch das Gesetz der zweiten Chance zu erlassen. Hier finden Sie den Link.
In diesem Artikel werden wir die üblichen Fragen unserer Kunden im Zusammenhang mit den durch das Gesetz der zweiten Chance erlassenen Schulden beantworten.
Was geschieht mit den erlassenen Schulden? Sind die Schulden für immer gestrichen?
In der Tat sind die erlassenen Schulden nach Ablauf der fünfjährigen Widerrufsfrist für immer gelöscht.
Wie wir im vorherigen Artikel besprochen, sind die erlassenen Schulden aus rechtlicher Sicht, das Ergebnis der Befreiung von den nicht gezahlten Verbindlichkeiten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schulden durch das Gesetz der zweiten Chance zu streichen. Unabhängig von dem Verfahren, kann niemand mehr diese Forderung geltend machen wenn fünf Jahre ohne Widerruf der Befreiung verstrichen sind.
Dies ist im Konkursgesetz festgelegt, das besagt, dass gegen den Beschluss des Konkursgerichts, in dem die Schulden endgültig erlassen werden, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Können meine Schulden erneut eingefordert werden? Wenn ja, in welchen Fällen?
Die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur in den im Gesetz der zweiten Chance ausdrücklich bestimmten Fällen erneut geltend machen. So kann der Richter um Widerruf der Befreiung ersucht werden, wenn sich innerhalb von fünf Jahren herausstellt, dass der Schuldner Vermögenswerte oder Einkünfte verschwiegen hat.
Wären die Vermögenswerte unpfändbar (wie zBsp das Gehalt, das das interprofessionelle Mindestgehalt nicht übersteigt, oder die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Mittel usw.), könnte der Gläubiger der Befreiung nicht widersprechen.
Wurde die Befreiung durch einen Zahlungsplan gewährt, könnte die Befreiung neben dem oben genannten Grund auch aus folgenden Gründen widerrufen werden:
- Wenn der Schuldner den Zahlungsplan nicht einhält
- Wenn der Schuldner seine wirtschaftliche Lage verbessert und alle Kredite unbeschadet seiner Unterhaltszahlungspflicht zurückzahlen kann. Zum Beispiel, wenn eine Schenkung oder eine Erbschaft empfangen worden ist.
- Wenn ein Grund eintritt der der Befreiung des Schuldners „guten Glaubens“ widerspricht.
Schlussfolgerung.
Zusammenfassend, ist es nach Ablauf von fünf Jahren nach dem endgültigen gerichtlichen Beschluss, in dem die Schulden erlassen wurden, nicht mehr möglich das ausstehende Geld einzufordern. Sind Sie Gläubiger oder Schuldner in einem Insolvenzverfahren und haben Sie weitere Fragen hierzu, lassen Sie es uns wissen.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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