Bauunternehmen und Baustopp. Bauvertrag oder Ausführung der Bauarbeiten. Fachanwalt für Immobilienrecht.

Einstellung von Bauarbeiten durch den Baumeister.

Viele unserer Mandanten hat die Einstellung der Bauarbeiten durch das Bauunternehmen getroffen. Dieser Artikel ist ein kurzer Leitfaden über die Einstellung der Bauarbeiten.  Und eine grundlegende Rechtsberatung zu den Schritten, die zur Lösung dieses Problems in die Wege geleitet werden sollten.

Wann spricht man der Einstellung der Bauarbeiten?

Wenn der Bauherr seine Haupttätigkeit endgültig eingestellt hat. Das heißt, er hat – im Rahmen eines Bautvertrags, die Weiterführung des Bauprojekts aufgegeben. Und sich hiermit endgültig von der Baudienstleisung  zurückgezogen hat.

Aus rechtlicher Sicht ist die Aufgabe ein sehr schwerwiegender Verstoß für den der Bauherr haftbar gemacht werden kann.

Erster Schritt: Die Einstellung der Arbeiten bestätigen.

Es ist wichtig nachzuprüfen, dass grundlegende Elemente vorhanden sind, die bestätigen, dass der Bau stillgelegt worden ist.

Diese Elemente wären: Keine Sicherheitszäune, kein Aufsichtspersonal, keine  Arbeiter, die ihre Aufgaben fortsetzen, keine Baumaterialien.

Zweiter Schritt: Den Notar aufsuchen.

Der Notar muss vor Ort, eine sogenannte „Acta de Presencia“ d.h. Anwesenheitsbescheinigung erstellen. In dieser Bescheinigung wird der Grad der eingestellten Arbeit festgestellt. Es empfiehlt sich Fotografien beizufügen.

Das Protokoll muss den Zustand der Maschinen, Materialien, Werkzeuge und Einrichtungen des Bauherrn detailliert beschreiben.

Dritter Schritt: Den Auftragnehmer auffordern

Dies ist der Moment, den Auftragnehmer über die Feststellung der Baustilllegung und unsere Nichtübereinstimmung in Kenntnis zu setzen.

Diese Aufforderung kann ausserdem andere Informationen und Aufforderungen im Zusammenhang mit der Sachlage beinhalten: den Vertrag aufzulösen oder einzuhalten,  Schadensersatz zu fordern, Materialien usw. zu entfernen.

An diesem Punkt sollten Fachleute aus dem Rechtsbereich einschreiten. Das heißt, Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der im Detail weiß, wie man diese Mitteilungen verfasst und übermittelt.

Vierter Schritt: Bericht des Bauleiters und des Ausführungsleiters + Bescheinigung der ausgeführten Arbeiten

Zu diesem Zeitpunkt müssen beide Fachleute einen Bericht erstellen, in dem die durchgeführten Arbeiten, die jeweiligen Messungen und die dazugehörigen Abrechnungen  beschrieben werden. Außerdem sind Angaben zu den geeigneten Überwachungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Arbeiten vorzulegen.

Fünfter Schritt: Mitteilung des Baueinstellung

Die tatsächliche Einstellung der Arbeiten muss den zuständigen Verwaltungsbehörden oder jeder anderen kompetenten Person/Stelle mitgeteilt werden.

Sechster Schritt: Protokoll der Einstellung der Bauarbeiten

Ein Protokoll muss erstellt werden, aus dem zumindest hervorgeht: die ab dem Zeitpunkt der Stilllegung betroffenen Arbeiten.  Das Datum und die Ursache der Einstellung der  Arbeiten. Die Pflicht des Bauträgers, die  Arbeiten wieder aufzumehmen oder den Vertrag zu aufzulösen, die Mitteilung anderer Pflichten, die vom Bau- und Ausführungsleiter zu erfüllen sind (dokumentierung der Arbeiten, technische Anweisungen, Dienstenthebung, usw.) .

Fazit

Die Aufstellung der zu befolgenden Schritte versucht einen Leitfaden zu geben, um mit der Lösung des Problems beginnen zu können. Es ist immer ratsam, sich an vertrauenswürdige professionelle Anwälte zu wenden, die alle Verfahren überwachen, leiten und beschleunigen können. White & Baos analysiet Ihren Fall im Detail und bietet Ihnen die beste Lösung, um das Problem zu beheben.  Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, kontaktieren Sie uns.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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