Scheidung in Spanien. Pflege und Umgang mit Haustieren. Was geschieht mit ihnen? Neue gesetzliche Regelung

Scheidung und Haustiere. Heimtiere

Unsere Kanzlei erhält häufig Anfragen zum Thema Scheidung und Haustiere. In diesem Sinne müssen wir das jüngste Gesetz 17/2021 über die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Tieren hervorheben.

Diese Regelung bringt eine wesentliche Änderung des rechtlichen Status der Haustiere. Sie werden nicht länger als Gegenstände betrachtet.   Jetzt sind sie lebende, mit Empfindungsfähigkeit ausgestattete Wesen.

Pflichten, Rechte und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren.

Von besonderer Bedeutung ist der neue Artikel 333 bis des Zivilgesetzbuchs:

Zum einen regelt er die Fürsorgepflicht des Eigentümers, Besitzers oder Halters des Tieres. Der, gemäß den Merkmalen des Tieres, dessen Wohlergehen gewährleisten muss.

Ebenso sieht er vor, dass der Pfleger für die Heilungs-und Pflegekosten des verletzten oder herrenlosen  Tieres verantwortlich ist. Selbst wenn diese den Wert des Tieres übersteigen.

Abschließend heißt es, dass bei Tod oder Verletzung, der Besitzer und alle mit dem Haustier lebenden Personen Anspruch auf Entschädigung haben, der verursachte moralische Schaden wird hier miteingeschloßen .

Tiere in Scheidungsverfahren, Trennung, usw. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches

Das oben genannte Gesetz bedeutet eine erhebliche Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug zu den familienrechtlichen Verfahren und den Haustieren.

Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidungs-und Trennungsvereinbarung, usw.

Artikel 90 wurde inhaltlich geändert: Die Vereinbarungen müssen nun die Maßnahmen in Bezug auf die Heimtiere enthalten. So muss vereinbart werden:

„Das Schicksal der Heimtiere, sofern vorhanden, unter Berücksichtigung der Interessen der Familienmitglieder und des Wohlergehens des Tieres; die Aufteilung der Umgangs- und, falls erforderlich, der Pflegezeiten, sowie die mit der Pflege des Tieres verbundenen Ausgaben“

Urteilssprüche

Ebenso wurde das Bürgerliche Gesetzbuch in seinem Artikel 91 geändert. Nun entscheiden die im Familienverfahren gefällten Urteile im Zusammenhang mit dem Sorgerecht  über die Minderjährigen, die Familienwohnung, die Aufwendungen der Ehe, die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft, usw. Und notwendigerweise auch über das Schicksal der Haustiere.

Sorgerecht. Besuchs-und Umgangsrechte.

Ein neuer Artikel 94-bis wurde eingeführt. Demnach wird darauf hingewiesen, dass ähnlich wie beim Sorgerecht der minderjährigen Kinder, der Richter bestimmt, in wessen Obhut das Haustier bleibt. Und dass der andere, die Regulierung seiner/ihrer Besuchsrechte, Wochenenden, usw., je nach Fall beantragen kann.

Änderungen der Zivilprozessordnung (LEC).

In Übereinstimmung mit den vorstehenden Ausführungen, wurden die Artikel 771 und 774 des LEC für die Regelung der gerichtlichen Scheidungs- und Trennungsverfahren  geändert. Im Einklang mit den vorstehenden Darlegungen wird bestimmt, dass die Maßnahmen bezüglich der Obhut und der Bedürfnisse der Haustiere in die gerichtlichen Entscheidungen einbezogen werden müssen.

Abschluss

Haben Sie Fragen zum Thema Scheidung und Haustiere? Befinden Sie sich in gegenwärtig in oder in Zukunft in dieser Lage? Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, Kontaktieren Sie uns.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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