Fast allen, die Spanien als Tourist besuchen, ist die sogenannte „90-Tage-Regel“ oder die 90/180-Tage-Regel bekannt. Dies ist die maximale Aufenthaltsdauer, die das spanische Recht im Prinzip vorsieht. Diese Vorschrift ist eine Folge des Schengen-Abkommens.
Die Dauer des Aufenthalts kann in Ausnahmefällen verlängert werden.
Ausländer, die einen Antrag auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis einreichen, können auch längere Zeit in Spanien verbringen. Es gibt verschiedene Formen diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Diese maximal 90 Tage sind in der Frist der vorangegangenen 180 Tage inbegriffen.
Gesetzliche Regelung der 90-Tage-Regel.
Regelung in Spanien
Diese maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist im sogenannten spanischen Ausländergesetz geregelt. das Gesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration.
In Artikel 30 heißt es, dass der Aufenthalt im spanischem Hoheitsgebiet höchstens 90 Tage betragen kann.
Nach Ablauf dieses Zeitraums ist für einen längeren Aufenthalt in Spanien entweder eine Aufenthaltsverlängerung oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Darüber hinaus kann für die Einreise ein Touristenvisum erforderlich sein. Folgende Staatsbürger können sich als Tourist in Spanien aufhalten ohne ein Visum zu benötigen: Australien, Argentinien, Brasilien, die Vereinigten Staaten, Monaco, das Vereinigte Königreich, Uruguay usw.
Die Europäische Verordnung
Die EU-VERORDNUNG 610/2013 abgeleitet vom Schengen-Abkommen, ändert das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
Wir sprechen also von Aufenthalten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen inbegriffen des Zeitraums von 180 Tagen. Folglich müssen die 180 Tage vor jedem Aufenthaltstag berücksichtigt werden.
Der Schengen-Raum.
Der 90-Tage Aufenthalt nach der Einreise in Spanien, gilt auch für alle Staaten, die dem Schengen-Raum zugehören. Unter folgendem Link können Sie nachprüfen, um welche es sich handelt: SCHENGEN RAUM
Daher kann ein Tourist während seines 90-tägigen Touristenaufenthalts in Spanien durch jeden Staat des Schengen-Raums reisen.
Jedoch werden die Tage außerhalb Spaniens aber innerhalb des Schengen-Raums für die 90-Tage-Regel mitgezählt.
Wann beginnen die 90 Tage?
Ab der Ankunft in Spanien oder in einem anderen Gebiet des Schengen-Raums.
Welche Zeitspanne hat man, um sich als Tourist in Spanien oder im Schengen-Gebiet aufhalten zu können?
Nach einem 90-tägigen Aufenthalt müssen 180 Tage verstreichen, um als Tourist nach Spanien zurückkehren zu können, insofern keine andere Erlaubnis vorliegt, die dies ermöglicht.
Das heißt, es dürfen nicht mehr als 90 der letzten 180 Tage sein. Daher muss man sicherstellen, dass die 90-Tage-Regel im vorangegangenen Zeitraum von 180 Tagen nicht überschritten wird.
Für diese Berechnungen sind Taschenrechner hilfreich, wie sie unter diesem Link zu finden sind: TASCHENRECHNER 90/180-TAGE-REGEL
Kann der 90 Tage Aufenthalt verlängert oder erweitert werden?
Obwohl gesetzlich vorgesehen. Diese Möglichkeit wird normalerweise verweigert. Ausgenommen in den Fällen, in denen die Ausreise aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist usw.
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Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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muss ich , wenn ich weniger als 90 Tage z.B 80 Tage in Spanien bin , auch 180 Tage einhalten bis ich wieder zurück kann? und warum 90 Tage Frist ? mit freundlichen Grüßen Gössl Thomas