Rechtsberatung zur Auflösung eines Immobilienkaufvertrags aufgrund der Vertragsverletzung des Käufers. Nichtzahlung des Kaufpreises. Besondere Anforderungen in Spanien.

Vertragsverletzung des Käufers. Vertragsauflösung.

Im heutigen Artikel werden wir die Zahlungsunfähigkeit des Käufers beim Kauf einer Immobilie behandeln. Und wie der Verkäufer bei der Auflösung bzw. Kündigung des Vertrags vorgehen sollte? Nun gibt es eine Besonderheit, die man beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien unbedingt kennen sollte. Informationen zum Immobilienkauf- und Verkauf in Spanien erhalten Sie auf unserer Website. Insbesondere in den Bereichen Immobilienrecht und  Rechtsansprüche.

Die Möglichkeit, einen Vertrag aufzulösen oder zu kündigen.

Wird den Verpflichtungen nicht nachgekommen, sieht das spanische Recht die Auflösung des Vertrags vor. Das heißt, er wird als beendet betrachtet. Die von der Verletzung betroffene Partei kann :

1.- die Erfüllung (und eine Entschädigung zuzüglich Zinsen als Schadensersatz) oder

2.- die Auflösung bzw. Beendigung und ebenfalls die entsprechende Entschädigung zu verlangen. 

Diese Befugnis ist in Artikel 1124 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten, in dem es heißt:

Artikel 1124.

„Die Befugnis, die Verpflichtungen aufzulösen, wird implizit verstanden, für den Fall, dass einer der Verpflichteten den gegenseitigen Verpflichtungen nicht nachkommt.“

Der Geschädigte kann zwischen der Forderung nach Erfüllung oder die Aufhebung der Verpflichtung wählen, wobei in beiden Fällen Schadensersatz und Zinsen zu zahlen sind. Er kann die Auflösung selbst dann verlangen, wenn sich die Einhaltung der zuvor entschiedenen Erfüllung als unmöglich erweist…“

Die Die Besonderheit des Immobilienkaufs und -verkaufs.

Obwohl die Nichteinheitung gemäß des angegebenen Artikel 1124 dazu führen kann, dass der Geschädigte den Vertrag auflöst oder beendet.  Geht es um den Kauf und Verkauf einer Immobilie, sieht das spanische Bürgerliche Gesetzbuch in Artikel 1504 eine besondere Anforderung vor. Wenn es sich bei der Verletzung um die Nichtzahlung des Kaufpreises innerhalb der vereinbarten Frist handelt. Der Artikel lautet wie folgt:

Artikel 1504.

Beim Verkauf von Immobilien kann der Käufer, auch wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag aufgrund der Nichtzahlung des Preises innerhalb der vereinbarten Frist von Rechts wegen aufgelöst wird, auch nach Ablauf dieser Frist zahlen, insofern er weder gerichtlich noch durch eine notarielle Urkunde dazu aufgefordert worden ist. Nach dieser Aufforderung wird der Richter keinen neuen Aufschub gewähren.

Dieser Artikel schreibt vor, dass der Verkäufer einer Immobilie, die Auflösung wegen  Nichtzahlung durch einen Richter oder einer notariellen Urkunde verlangen muss. Bis es zu dieser Aufforderung kommt, kann der Käufer die Zahlung vornehmen, selbst wenn diese außerhalb der im Vertrag festgelegten Frist erfolgt.

Praktische Auswirkungen beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien. Was tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Wie bereits erwähnt, müssen wir beim Verkauf einer Immobilie (Haus, Wohnung usw.) in Spanien Folgendes berücksichtigen:

1.-Das Bürgerliche Gesetzbuch findet Anwendung, selbst wenn im Vertrag angegeben wird, dass die Nichtzahlung des Käufers ohne weitere Anforderungen zur Auflösung des Vertrags führt.

2.-Daher müssen wir, um den Vertrag auflösen zu können, den Käufer durch ein notarielles der ein gerichtliches Verfahren auffordern.

3.-Den Vertrag nicht aufzulösen oder zu beenden könnte zu ernsthaften Problemen für den Verkäufer führen. Er könnte als weiterhin an den Vertrag gebunden betrachtet werden. Oder dass die Auflösung nicht korrekt oder gültig ist und er daher zum Verkauf verpflichtet ist. Der Verkäufer wäre bis zur ordnungsgemäßen Auflösung an den Vertrag gebunden und könnte das Objekt nicht an einen anderen Interessenten verkaufen.

Abschluss.

Haben Sie verkauft und der Käufer ist in Zahlungsverzug geraten und hat den Kaufpreis nicht bezahlt. Oder haben Sie gekauft und können nicht bezahlen. Sie sollten  fachkundigen rechtlichen Rat einholen. Sie müssen den Vertrag korrekt auflösen und beenden, um keine Probleme zu haben. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine kompetente Rechtsberatung wünschen.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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E-Mail: info@white-baos.com

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