Ausgleichsrente oder Zahlung  gemäss Art. 97 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Trennung und Scheidung. Wirtschaftliches Ungleichgewicht. Familienrecht. Kompetente Rechtsberatung.

Ausgleichsrente oder Zahlung in Spanien.

Diese Woche möchten wir uns mit einem Thema befassen, das oft zu Verwirrungen führt und einen häufigen Gegenstand der Beratungsgespräch in unserer Kanzlei darstellt: der Anspruch der Ehegatten auf eine Ausgleichsrente oder Zahlung bei Trennung oder Scheidung.  Die sogenannte „Ausgleichsrente“ des Art. 97 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Im heutigen Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte: Wann kann sie beantragt werden, wie wird sie berechnet, ihre Dauer usw.

Worin besteht diese Ausgleichsrente oder Zahlung?

Sie ist in Art. 97 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches:

„Der Ehegatte, für den durch die Trennung oder Scheidung ein wirtschaftliches Ungleichgewicht im Verhältnis zur Position des anderen entsteht, der eine Verschlechterung seiner Lage in der Ehe mit sich bringt, hat Anspruch auf eine Entschädigung, d.h. auf eine vorübergehende oder unbefristete Rente oder auf eine einzige Zahlung, wie in der Scheidungsfolgenvereinbarung oder im Urteil festgelegt.“

Mit anderen Worten besteht der Zweck der Rente oder Zahlung darin, den Ehegatten zu „entschädigen“, dessen finanzielle Lage sich durch die Scheidung im Vergleich zur Situtation während der Ehe verschlechtert hat. Damit die negativen Folgen der Scheidung nicht ausschließlich den schwächeren Ehegatten treffen. Diese Rente oder Zahlung  Unterhalt darf nicht mit der Entschädigung (Art. 1438 des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder mit dem Kindesunterhalt verwechselt werden .

Hauptmerkmale

Sie kann vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit befristet sein, sie kann ebenso als einmalige Auszahlung vereinbart werden. Sie kann im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten (in der Scheidungsfolgenvereinbarung) oder durch den Richter, wenn keine Einigung zustande kommt, (im Scheidungsverfahren) bestimmt werden.

Es ist sehr wichtig zu betonen, dass diese Maßnahme nicht automatisch vom Richter angeordnet wird. Der Richter entscheidet ob der Antrag gerechtfertigt ist, wenn dies zu Beginn des Scheidungsverfahrens beantragt wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Antrag nicht mehr im Nachhinein gestellt werden.

Wie wird die Ausgleichsrente oder Zahlung berechnet?

Artikel 97 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt eine Reihe von Leitkriterien fest, die der Richter bei der Festsetzung des Betrags beachten muss:

„In Ermangelung einer Einigung zwischen den Ehegatten legt der Richter in einem Urteil den Betrag unter Berücksichtigung folgender Umstände fest:

1. Die zwischen den Ehegatten getroffenen Vereinbarungen.

2. Alter und Gesundheitszustand.

3. Die berufliche Qualifikation und die Möglichkeiten für den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit.

4. Vergangenes und zukünftiges Engagement für die Familie.

5. Die Mitwirkung an der gewerblichen, industriellen oder beruflichen Tätigkeit des anderen Ehegatten.

6. Dauer der Ehe und des ehelichen Zusammenlebens.

7. Der mögliche Verlust eines Rentenanspruchs.

8. Das Vermögen und die finanzielle Mittel sowie die Bedürfnisse des einen und des anderen Ehepartners.

9. Jeder andere relevante Umstand.“

Kann sie nach ihrer Genehmigung aufgehoben oder geändert werden?

Ja. Artikel 100 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubt die Änderung oder Aufhebung  unter verschiedenen Umständen. Dass sich die Lage des Ehepartners, der die Rente bezieht, verbessert hat, dass sich die finanzielle Lage des zahlenden Ehepartners  verschlechtert hat. Dass der/die Anspruchsberechtigte erneut geheiratet hat oder mit einer anderen Person zusammenlebt. Usw.

Gilt die Ausgleichsrente oder Zahlung auch für unverheiratete Partner?

Nein. Nach der Rechtsprechung des Obersten Spanischen Gerichtshofs, haben unverheiratete Lebenspartner (in eingetragener Partnerschaft Lebende), die ihre Beziehung abbrechen, keinen Anspruch auf Entschädigung des Artikels. 97.

Schlussfolgerungen.

Die Ausgleichsrente bzw. Zahlung ist eines der umstrittensten Themen in Scheidungs- und Trennungsverfahren. Der Betrag, die Häufigkeit, mögliche Änderungen und/oder Aufhebung usw. White-Baos Anwälte sind Experten im Familienrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall werden Sie fachkundig beraten.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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