Es gibt verschiedene Arten von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, um in Spanien zu leben und/oder zu arbeiten. Die nicht lukrative Visa. Die Visa für digitale Nomaden. Das Studentenvisum, usw. Die passende Variante ist von den persönlichen Umständen abhängig. Im Artikel dieser Woche analysieren wir im Detail die Anforderungen und Unterlagen, die für den Erhalt der Visa für Investoren, in Spanien auch als Golden Visa bekannt, erforderlich sind.
Golden Visa in Spanien: Was genau hat es damit auf sich?
Die 2013 genehmigte Golden Visa ist eine Art Visum oder Aufenthaltsgenehmigung, das darauf abzielt, Großinvestoren nach Spanien zu locken. Es bietet mehrere Vorteile. Es berechtigt, in diesem Land zu wohnen und (selbständig oder nicht selbständig) zu arbeiten. Es gewährt völlige Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums. Mit der Einreichung eines gemeinsamen Antrags, kann der Antragsteller, die Familienzusammenführung (Partner oder Kinder) usw. beantragen. Wird der Antrag in Spanien gestellt, beträgt die anfängliche Aufenthaltsdauer 3 Jahre.
Erforderliche Unterlagen für die Golden Visa in Spanien.
Um die Golden Visa zu beantragen, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen volljährig sein (über 18 Jahre alt).
- Es darf kein Einreisevorbot gegen Sie vorliegen.
- Nachweisen, dass Sie über ausreichende wirtschaftliche Mittel für die Dauer des Aufenthalts in Spanien (400 % des IPREM– öffentlicher Indikator für Einkommen mit Mehrfacheffekten, pro Jahr) verfügen.
- Sie müssen über eine öffentliche oder private Krankenversicherung verfügen und unter keiner der in den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 aufgeführten, ansteckenden Krankheiten leiden.
- Sie dürfen keine Vorstrafen in dem Land oder in den Ländern haben, in denen sie in den letzten 5 Jahren Ihren Wohnsitz hatten.
- Sie müssen eine Immobilieninvestition von 500.000 € oder mehr in Spanien tätigen.
Spezifische Unterlagen sind erforderlich, um die Golden Visa in Spanien zu erhalten.
Nebst der Zahlung der entsprechenden Gebühr, müssen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen vorlegen:
1. Ein aktuelles Passfoto mit weißem Hintergrund.
2. Ihren gültigen Reisepass. Er muss mindestens ein Jahr gültig sein. Und mindestens zwei leere Seiten haben.
3. Einen bescheinigenden Auszug aus dem Strafregister haben, ausgestellt von den Ländern, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gewohnt haben.
4. Der Nachweis der finanziellen Mittel kann durch alle rechtsgültigen Beweismittel erbracht werden. Eine von einer Bank ausgestellte Bescheinigung über den durchschnittlichen Saldo. Einen Nachweis über ausreichende Einkünfte zu verfügen wie regelmäßige Renten-Miet oder Aktienzahlungen, usw.
5. Die Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft, die bestätigt, dass Sie eine Krankenversicherung mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr, usw. abgeschlossen haben.
6. Für die Akkreditierung des Immobilienerwerbs gibt es mehrere Möglichkeiten, je nachdem, ob der Kauf abgeschlossen ist oder nicht. Dies wird in der Regel durch eine vom Grundbuchamt ausgestellte Eigentums- und Belastungsbescheinigung nachgewiesen.
7. Die Bescheinigung eines zugelassenen Arztes, die bestätigt, dass Sie an keiner der in den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 aufgeführten ansteckenden Krankheiten leiden.
Wichtig. Beglaubigte Übersetzungen und Haager Apostille oder Legalisierung.
Jedes Dokument, das nicht in Spanischer Sprache verfasst ist, muss von einem in Spanien ordnungsgemäß registrierten, vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Darüber hinaus müssen von den Behörden eines anderen Landes ausgestellte Dokumente (Strafregisterbescheinigungen, die Heiratsurkunde der beiden Antragsteller, eine Bescheinigung der Rentenanstalt usw.) mit einer Apostille oder Legalisierung versehen sein, um in Spanien anerkannt zu werden.
Schlussfolgerungen.
Möchten Sie in Spanien leben und sind interessiert, die Golden Visa oder die Aufgenthaltsgenehmigung für Investoren zu beantragen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und werden Sie kompetent beraten.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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