Sie können die Kosten Ihres Hypothekendarlehens (Notar, Grundbuchamt, Managementabteilung usw.) weiterhin zurückfordern. Die Verjährungsfrist. Das neue Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs. Rechtsberatung.

Reclamar los gastos hipotecarios.

Anspruch auf Erstattung der Kosten des Hypothekendarlehens. White-Baos Anwälte haben unzähligen Mandanten geholfen, die Kosten Ihres Hypothekendarlehens zurückzufordern. Diese erfolgreich abgeschlossenen Fälle ermöglichten es unseren Mandanten, ihr Geld zurückzuerhalten. In diesem Artikel analysieren wir das aktuelle Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs, das die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erstattung Ihrer Hypothekenkosten endgültig festlegt.

Welche sind die Kosten eines Hypothekendarlehens? Die missbräuchlichen Klauseln der Hypothekendarlehen.

Viele Jahre lang verlangten die Banken in Spanien bei Gewährung eines Hypothekendarlehens von den Verbrauchern die Zahlung einer Reihe von Gebühren (Notar, Grundbuchamt, Managementabteilung usw.). Der Oberste Gerichtshof Spaniens bestimmte jedoch, dass es sich hierbei um eine missbräuchliche Praxis handele. Und dass sämtliche Klauseln, die Verbraucher zur Zahlung dieser Kosten verpflichteten, null und nichtig seien. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten des Hypothekendarlehens gibt nun die Möglichkeit, diese Kosten mit den gesetzlichen Zinsen von zwei Punkten zurückzufordern.

Welche Kosten können zurückgefordert werden.

Die wichtigsten Kosten, die zurückgefordert werden können, sind:

Notargebühren. Das heißt, die Gebühren des Notars, vor dem die Hypothekenurkunde unterzeichnet wurde.

– Grundbuchgebühren. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung des Hypothekendarlehen in das Grundbuch.

Management-Gebühren  (oder Verwaltungsgebühren). Des Unternehmens, das sich im Auftrag der Bank um die verschiedenen Verwaltungsverfahren usw. kümmert.

– Stempelsteuer (AJD), Bewertungskosten, Bearbeitungsgebühr usw. In diesen Fällen hängt es vom Datum ab, an dem das Hypothekendarlehen unterzeichnet wurde und von den spezifischen Umständen des Einzelfalls.

Die Verpflichtung der Bank, diese Kosten zu tragen, ist durch ihre Rolle als Gläubiger gerechtfertigt. Diese Kosten sind notwendig, um ihre Interessen zu sichern, falls der Verbraucher mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug gerät. Daher muss die Bank diese Kosten übernehmen, da sie von der Formalisierung des Hypothekendarlehens direkt profitiert.

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Bis wann kann man Ansprüche geltend machen? Die Frist für den Anspruch auf Erstattung der Kosten des Hypothekendarlehens?

Die Verjährungsfrist ist ein Rechtsbegriff, der die Frist festlegt, innerhalb derer ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Wird diese Frist überschritten, verfällt das Recht auf den Anspruch. Bis zum 7. Oktober 2015 verjährten die persönliche Klagen nach 15 Jahren. Ab diesem Datum beträgt die Frist 5 Jahre. Die Schlüsselfrage ist daher: Ab welchem ​​Zeitpunkt beginnt diese Frist zu laufen? Kann ich die Kosten meines  Hypothekendarlehens noch zurückfordern?

Der Oberste Gerichtshof klärt jetzt diese Frage. Sie können immer noch Ansprüche geltend machen.

Bis jetzt verteidigten einige Landgerichte, dass die Frist mit der Zahlung der Kosten zu laufen beginnt. Diese Auslegung war für Verbraucher sehr nachteilig. Denn sie machte es unmöglich, die Kosten von sehr alten Hypothekendarlehen zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof (SC) hat diese Auslegung abgelehnt. Nach den Kriterien des Gerichtshofs der Europäischen Union hat der SC bestätigt, dass die Frist für die Geltendmachung mit der Erklärung der Nichtigkeit der Klausel zu laufen beginnt und nicht mit der Zahlung der Kosten.

Was bedeutet das in der Praxis? Kurz gesagt, es gibt keine Frist für die Geltendmachung von Kosten eines Hypothekendarlehens. Warum? Weil die Nichtigkeitserklärung niemals verjährt. Wurden die Klauseln Ihres Hypothekendarlehens noch nicht von einem Gericht für nichtig erklärt, können Sie jederzeit Ansprüche geltend machen. Unabhängig davon, wann die Hypothek unterzeichnet oder die Kosten bezahlt wurden.

Fazit

Das jüngste Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs erlaubt Ihnen, die zeitlose Geltendmachung der Kosten Ihres Hypothekendarlehens, sofern die Klausel nicht für null und nichtig erklärt wurde. White-Baos Anwälte haben langjährige Erfahrung mit der Geltendmachung von Hypothekenkosten unserer Mandanten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und das gerichtliche Verfahren jetzt einzuleiten.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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