Anfechtung von Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft. Keine Vorladung oder Mitteilung der Einberufung. Wohnungseigentumsgesetz. Rechtsberatung.

Anfechtung von Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft. Die Einberufung.

Eigentümergemeinschaften sind oft eine Quelle von Konflikten. Unsere Anwälte sind Experten in der Anfechtung von Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaften. Von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vermietung an Touristen bis hin zu den Vereinbarungen über Bauarbeiten in der Wohngemeinschaft usw. In diesem Artikel analysieren wir einen wichtigen Aspekt, der oft übersehen wird. Die Mitteilung mit der Einberufung der Eigentümerversammlung und die rechtlichen Folgen, wenn sie nicht korrekt durchgeführt wird.

Die Einberufungsmitteilung. Kontext und rechtlicher Rahmen. Art. 16 Wohnungseigentumsgesetz (LPH).

Das Wohnungseigentumsgesetz (LPH)  regelt die Form, in der die Eigentümerversammlungen einberufen und abgehalten werden müssen. Artikel 16 schreibt vor, dass die ordentliche Jahresversammlung mindestens „sechs Tage im Voraus“ einberufen werden muss. Und für außerordentliche Versammlungen gilt: „So weit im Voraus wie möglich, damit alle interessierten Parteien in Kenntnis gesetzt  werden können“.

In der Mitteilung sind Ort, Datum, Uhrzeit und die zu besprechenden Themen anzugeben. Letztlich geht es darum, allen Eigentümern die Möglichkeit zu geben, sich über die zu behandelnden Angelegenheiten zu informieren und an der Versammlung teilzunehmen.

Anfechtung und Nichtigkeit von Vereinbarungen der Gemeinschaft. Art. 18 LPH. Folgen einer Nichtmitteilung.

Art. 18 des LPH listet die in einer Versammlung genehmigten Vereinbarungen auf, die vor Gericht angefochten werden können:

– Diejenigen, die gegen das Gesetz oder die Satzung verstoßen.

– Diejenigen, die die Interessen der Gemeinschaft, zum Vorteil eines oder mehrerer Eigentümer, ernsthaft schaden.

– Diejenigen, die einen Nachteil für einen Eigentümer darstellen, der nicht dazu verpflichtet ist, oder die unter Rechtsmissbrauch zustande gekommen sind usw.

Die Nichtmitteilung der Einberufung der Eigentümerversammlung würde als gesetzeswidrige Vereinbarung in die Liste der anfechtbaren Vereinbarungen aufgenommen. Der Grund ist klar. Wird ein Eigentümer nicht mit allen Garantien über die Einberufung in Kenntnis gesetzt, kann er nicht teilnehmen und seine Meinung nicht äußern. Daher würden seine Rechte als Eigentümer eklatant verletzt. Daher wären die abgehaltene Versammlung und die darin gefassten Beschlüsse grundsätzlich null und nichtig und könnten vor Gericht aufgehoben werden.

Die Beweislast der Mitteilung. Anfechtungsfrist.

Die Frist für die Anfechtung von Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft aufgrund einer Nichtmitteilung der Einberufung beträgt ein Jahr. Es ist jedoch ratsam, das Verfahren so schnell wie möglich einzuleiten. Die Eigentümergemeinschaft muss vor Gericht beweisen, dass die Benachrichtigung mit allen Garantien erfolgte. Das heißt, die Beweislast liegt bei der Eigentümergemeinschaft und nicht bei dem Nachbarn/Eigentümer.

Fazit.

White-Baos Anwälte sind Experten in Angelegenheiten betreffend das Wohnungseigentumsgesetz und haben sowohl Eigentümergemeinschaften als auch  Nachbarn/Eigentümer in unzähligen Fällen erfolgreich vor Gericht verteidigt. Wenn Sie die Mitteilung der Einberufung der Versammlung nicht ordnungsgemäß erhalten haben, können Sie die getroffenen Vereinbarungen vor Gericht anfechten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent zu diesem Thema beraten.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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