(II) Konflikte mit Bauunternehmen von Luxusvillen in Javea, Moraira, Benissa, Denia, usw.? Kennen Sie die Risiken und schützen Sie Ihre Investition. Luxusvillen. Fachkundige Rechtsberatung.

Probleme mit dem Bauunternehmen einer Luxusvilla in Javea

Unser letzter Artikel befasste sich mit den rechtlichen Risiken, die mit dem Kauf eines Grundstücks und dem Bau einer Luxusvilla an der Costa Blanca verbunden sind. Wir haben wichtige Aspekte aufgeführt, die Käufer überprüfen sollten, bevor sie eine so bedeutende Investition vornehmen. Die Verantwortung, die der Käufer als Bau- oder Eigenträger des Proyekts übermimmt, usw. Diese Woche bauen wir dieses Thema weiter aus und befassen uns mit anderen Elemente, die zu Konflikten mit einem Bauunternehmen für Luxusimmobilien führen können. Die Rolle des Architekten. Die Bedeutung der Bewohnbarkeitsbescheinigung. Oder die Klauseln, die in Ihrem Vertrag mit dem Bauunternehmen enthalten sein sollten.

Sollten die Gebühren und die Arbeit des Architekten Teil des Vertrags mit dem Bauunternehmen sein?

Absolut nicht. Die Hauptaufgabe des Architekten ist es den Bauablauf in unabhängiger Weise zu überwachen. Und sicherzustellen, dass der Bau den vereinbarten Spezifikationen und Anforderungen entspricht. Darüber hinaus basieren die auf den Bauverträgen aufgeführten  Zahlungen an das Bauunternehmen normalerweise auf der Überprüfung durch den Architekten. Sind der Architekt und das Bauunternehmen finanziell miteinander verbunden, könnte dies zu einem erheblichen Interessenkonflikt führen. Und die Transparenz des Projekts gefährden.

Eine direkte Vertragsbeziehung mit dem Architekten ist unerlässlich. Andernfalls könnte der Architekt die Kommunikation mit Ihnen verweigern und behaupten, er sei nur dem Bauunternehmen gegenüber rechenschaftspflichtig. Diese fehlende direkte Beziehung könnte Ihre Fähigkeit, Änderungen am Projekt vorzunehmen, behindern. Da der Architekt möglicherweise keine Details der Projekts, Pläne oder Berichte über den Baufortschritt usw. mit Ihnen austauschen könnte.

Das Bauunternehmen sagt, dass es sich um alles kümmern und die Bewohnbarkeitsbescheinigung in meinem Namen beantragen wird. Reicht das?

Nein. Es besteht ein großer Unterschied zwischen der Beantragung der Bewohnbarkeitsbescheinigung und dass sie tatsächlich gewährt wird. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung wird von der Stadtverwaltung ausgestellt und bestätigt, dass eine Immobilie bezugsfertig ist. Vor der Erteilung, prüft die Stadtverwaltung, ob der Bau mit dem übereinstimmt, was in der Baugenehmigung genehmigt wurde. Darüber hinaus kann eine nicht gewährte Bewohnbarkeitsbescheinigung zur Folge haben, dass Sie keine definitiven Strom- und Wasserversorgungsverträge usw. für Ihr Haus abschließen können.

Wichtige rechtliche Aspekte beim Kauf einer Luxusvilla

Wenn Sie eine Luxusvilla an der Costa Blanca kaufen möchten, ist ein solider Vertrag unerlässlich. Wir empfehlen Ihnen, keine Vereinbarung zu unterzeichnen, die Sie als Bauträger (der in erster Linie für alle potenziellen Probleme verantwortlich ist) positioniert. Sich auf Dritte ohne wirksame Kontrollmechanismen und die erforderliche Sachkenntnis zu verlassen, kann zu erheblichen Risiken führen.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen und einen Bauvertrag unterzeichnen, ist es sehr ratsam:

– einen unabhängigen Architekten zu engagieren, der keine Verbindungen zum Bauunternehmen hat.

– einen Teil des Baupreises einzubehalten, bis die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt und die ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten bestätigt wird.

– usw.

Fazit.

Der Kauf einer Luxusvilla an der Costa Blanca kann ein komplexer Prozess sein. White-Baos Anwälte verstehen die einzigartigen Herausforderungen, denen Sie als Käufer gegenüberstehen. Unsere Kanzlei ist auf Immobilienrecht, Baurecht, Verbraucherrechte und Rechtsstreitigkeiten spezialisiert. Wenn Sie Konflikt mit einem Bauunternehmen  für Luxusimmobilien geraten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

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