Mehrwertsteuer beim Grundstückskauf. Bauvorhaben zum Verkauf. Sanierung. Steuerersparnis.

Mehrwertsteuer bei Grundstückskauf und Bau.

In Spanien kann der Käufer eines Grundstücks unter bestimmten Umständen als Unternehmer gelten, selbst wenn er weder gewerblich noch beruflich tätig ist. Das bedeutet, dass die Transaktion der Mehrwertsteuer unterliegt, was wichtige steuerliche Auswirkungen und Vorteile mit sich bringt. In diesem Artikel analysieren wir die Mehrwertsteuer bei Kauf und Bau sowie die verschiedenen Szenarien.

Wann gilt jemand als Unternehmer für Mehrwertsteuerzwecke?

Wenn ein Grundstück mit der Absicht erworben wird, darauf zu  bauen. Oder wenn eine Immobilie zur Sanierung und für den späteren Verkauf erworben wird, kann der Käufer als Unternehmer gelten. (Dies gilt nicht für die Einkommensteuer oder andere Steuern, sondern nur für die Mehrwertsteuer), selbst wenn der Käufer in der Regel nicht gewerblich tätig ist. Das bedeutet, dass bei einem Kauf mit dieser Absicht der spätere Verkauf der Immobilie der Mehrwertsteuer unterliegen kann.

Ein Vorteil ist, dass der Käufer die während des Baus oder der Sanierung der Immobilie angefallene Vorsteuer absetzen kann. Doch was bedeutet das genau?

Die Investition des Steuerpflichtigen (Mehrwertsteuer).

Eine Privatperson (kein Bauunternehmer) beschließt, in Spanien zu investieren. Sie beabsichtigt, ein Grundstück zu erwerben, darauf ein Haus zu bauen und es anschließend an Dritte zu verkaufen. Ist der Weiterverkauf die Absicht und die Bestimmung der Investition, gilt die Privatperson für Mehrwertsteuerzwecke als Unternehmer.

Somit würde die Mehrwertsteuer, die sie normalerweise zahlen müsste, nicht anfallen (bzw. kompensiert werden), z. B. an den Bauunternehmer, der Rechnungen mit einem 0%-igen Mehrwertsteuersatz ausstellen könnte. Die Ersparniss wäre somit die 10 % Mehrwertsteuer auf die Rechnungen des Bauunternehmers.

Wäre die endgültige Bestimmung das Bauvorhaben und die Investition, ist die Mehrwertsteuerpflicht wichtig, da sie eine Steuerersparnis von 10 % bedeutet.

Der Schlüssel: Die Verkaufsabsicht und die Aufnahme in das Zensusmodell.

Die Einstufung als Unternehmer für Mehrwertsteuerzwecke hängt hauptsächlich von der Absicht des Käufers ab. Darüber hinaus ist eine Registrierung im Zensusmodell (Formular 036) erforderlich. Die Registrierung im Zensusmodell garantiert jedoch nicht, dass die Transaktion der Mehrwertsteuer unterliegt. Verkauft der Käufer nach dem Bau das Objekt nicht, könnte die Transaktion von der Steuerbehörde angezweifelt und infrage gestellt werden, ob sie weiterhin der Mehrwertsteuer unterliegt. In diesem Fall könnte das Recht auf Vorsteuerabzug oder -befreiung verlieren.

Fazit: Die Wichtigkeit einer guten Steuerplanung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gute Steuerplanung vor dem Kauf und/oder dem Verkauf von Immobilien entscheidend ist. Eine fachkundige Beratung kann entscheidend sein, um Steuervorteile zu nutzen und Überraschungen zu vermeiden.

White-Baos Rechtsanwälte sind Experten im Immobilienrecht. Wir beraten Sie umfassend, um Ihren Immobilienkauf und -verkauf steuerlich zu optimieren. Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Möglichkeit die Mehrwertsteuer auf Ihren konkreten Fall anzuwenden.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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