Kürzlich haben White Baos Abogados die Mitteilung über das von der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs gefällte Urteil Nr. 317/2020 erhalten. Das Gericht hat zugunsten unserer Mandanten entschieden und unserem Antrag im Zusammenhang mit der vereinbarten Strafklausel für den Verkauf eines Hotels unserer Mandanten stattgegeben.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags wurde angesichts der Nichteinhaltung der Käufer eine Verlängerung des Vertrags und eine Strafklausel vereinbart. Die Klausel bestimmte im Falle einer erneuten Verletzung des Vertrags und Nichtzahlung des ausstehenden des Kaufpreises in einer einmaligen Zahlung, den Verlust der von den Käufern angezahlten Summe von 700.000 € als Strafe.
Ungeachtet der vertraglichen Vereinbarung, verklagten die Käufer unsere Mandanten wegen Vertragsverletzung. Wir erwiederten mit der Einreichung einer Gegenklage und forderten die Auflösung des Vertrags wegen Vertragsverletzung und die Einbehaltung aller erhaltenen Zahlungen. Der Prozess wurde vor den Gerichten der Stadt Denia gewonnen.
Die andere Partei legte Berufung ein und das Provinzgericht von Alicante wies darauf hin, dass gemäß Artikel 1154 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Cc) die Strafklausel gewogen und nuanciert angebracht werden sollte:
„Der Richter wird die Strafe gerecht ändern, wenn die Hauptverpflichtung vom Schuldner teilweise oder unregelmäßig erfüllt wurde.“
Das Provinzgericht von Alicante entschied die Unzulässigkeit der Strafe in ihrem vollen Umfang und die proportionelle Änderung der Strafklausel, da die Teilzahlung nach seiner Auffassung den Vertrag teilweise erfüllte und ordnete die Rückgabe eines Teils des von den Käufern gezahlten Betrags.
Der von White Baos vor dem Obersten Gerichtshof eingelegten Berufung wunde im bereits erwähnten Urteil stattgegeben und es wurde erklärt, dass sich das Provinzgericht von Alicante geirrt habe. Hier die Begründung:
.- Die in den Verträgen vereinbarten Sanktionen erfüllen eine Liquidationsfunktion und ersetzen daher den Schadensersatz. Daher ist es nicht erforderlich, den erlittenen Schaden nachzuweisen, da die Parteien die Entschädigung im Voraus und im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren (Art. 1152.1 Cc).
.- Wird eine Strafe oder Entschädigung vereinbart, müssen die in der Strafklausel vereinbarten Bedingungen auferlegt werden. In diesem Fall, wurde bei Nichtzahlung des restlichen Kaufpreises der Verlust aller bisher gezahlten Beträge vereinbart. Für eine Gewichtung oder Änderung der Strafe, hätte gemäß Artikel 1154 des Cc die durch diese Strafe garantierte Verpflichtung (Zahlung des restlichen Preises) teilweise erfüllt werden müssen, was nicht der Fall war. Die Zahlung eines Teils des Preises war hier nicht relevant, da sie bereits zum Zeitpunkt der Festlegung der Strafklausel bestand.
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Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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