Wir möchten die Maßnahmen hervorheben, die in Spanien Anhand der Coronavirus-Krise durch die Königlichen Gesetzdekrete (RDL) 8/2020 und 11/2020 in Bezug auf die Miet- und Hypothekendarlehensverträge ergriffen worden sind:
Mietverträge in Spanien. COVID-19 Krise. Maßnahmen der spanischen Regierung.
.-Aussetzung der Räumungsverfahren.
Nach Beendigung des Alarmzustands und Wiederaufnahme der Verfahrensfristen, kann die Aussetzung der Räumungsverfahren in den Fällen beantragt werden, in denen sich der Mieter/Pächter infolge der Auswirkungen der COVID-19 Krise in einer Situation sozialer oder wirtschaftlicher Verwundbarkeit befindet.
Die Dauer der Aussetzung hängt von dem Gutachten des Sozialdienstes ab und wird in keinem Fall über den 2. Oktober 2020, 6 Monate nach Inkrafttreten des RDL 8/2020, hinausgehen.
In einer solchen Gefährdungssituation befinden sich zBsp. arbeitslose, vorübergehend entlassene oder in die Kurzarbeit geschickte Personen.
.- Das gemeinsame Einkommen der Familieneinheit darf, u.a. abhängig von der Anzahl der Kinder, den Betrag von 1.613,52 € nicht übersteigen.
.- Die Miete zuzüglich der Grundkosten (Wasser, Strom, Telefon usw.) müssen mindestens 35% des Nettoeinkommens aller Mitglieder der Familieneinheit ausmachen.
.- Darüber hinaus darf der Mieter/Pächter keine andere Immobilie oder irgendein ein Nießbrauchsrecht an einer anderen Immobilie in Spanien besitzen.
In diesen Fällen kann das gesetzliche Räumungsverfahren ausgesetzt werden, jedoch bedeutet dies nicht die Aufhebung oder Befreiung von der Zahlungsverpflichtung. Das Räumungsverfahren gegen den säumigen Mieter kann demzufolge, ungeachtet seiner vorübergehenden Aussetzung, eingeleitet werden,.
Darüber hinaus wird eine Verlängerung der Mietverträge in den Fällen vereinbart, in denen der Vertrag während oder bis zu 2 Monate nach Beeindigung des Alarmzustandes ausläuft und der Vertragsgegenstand den Hauptwohnsitz des Mieters darstellt..
Die Großbesitzer, d.h. Eigentümer oder Vermieter von z.Bsp. 10 oder mehr Immobilien, Unternehmen oder öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, sind verpflichtet eine Reduzierung der monatlichen Miete oder ein Zahlungsmoratorium zu akzeptieren. Darüber hinaus sind Miethilfen für diejenigen genehmigt worden, die ihre festgelegte
Monatsmiete nicht bezahlen können.
Hypothekendarlehen in Spanien. COVID-Krise 19. Hypothekenmoratorium.
Auch hier wurden Maßnahmen, und die Aussetzung der Hypothekenschuld für drei Monate (verlängerbar von der Entscheidung der spanischen Regierung) genehmigt. Hierfür ist die Voraussetzung, dass es sich um den Hauptwoh- oder den Geschäftssitz handelt oder um den zweiten Wohnsitz, der vermietet wird und keine Einkünfte erzielt.
Auch hier sind die Anspruchsberechtigten dieses Moratoriums diejenigen, die sich in einer Situation wirtschaftlicher Verwundbarkeit befinden, dh:
.- Arbeitslose, Unternehmer oder freie Berufstätige, die einen erheblichen Einkommensverlust oder Umsatzrückgang von mindestens 40% erlitten haben.
.- Familien mit, abhängig von u.a. der Anzahl der Kinder, einem gemeinsamen Einkommen von höchstens 1.613,52 €.
.- Familien, deren monatliche Hypothekenzahlungen zuzüglich Grundkosten mindestens 35% des Nettoeinkommens ausmachen.
Ganz gleich ob Sie unter den Auswirkungen der Coronavirus-Krise leiden und die Aussetzung der Monatraten Ihres Hypothekendarlehens als Unternehmer oder Privatperson beantragen möchten, ob Sie Probleme mit Ihrem Mieter oder Vermieter haben. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine kompetente Rechtsberatung wünschen. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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