Hypothekendarlehen in Spanien. Auswirkungen der Nichtigkeit der IRPH-Klausel. Welchen Betrag können Sie beanspruchen?

Wir erhalten zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit der möglichen Nichtigkeit der IRPH-Klausel der in Spanien unterzeichneten Hypothekendarlehen und den sich daraus ergebenden Klagen und Rechtsansprüchen. Unser heutiger Artikel konzentriert sich auf die möglichen Konsequenzen der Nichtigkeitserklärung aufgrund mangelnder Transparenz der IRPH-Klausel und auf den rückforderbaren Betrag.  In diesem Sinne ist folgendes zu beachten :

 

Der Gerichtshof der EU hat mehmals darauf hingewiesen, dass eine missbräuchliche Klausel nicht angewendet und einfach aus dem Vertrag gestrichen werden sollte. Der Gerichtshof sagt jedoch auch, dass die Richter die missbräuchliche Klausel ändern oder durch eine andere ersetzten können, wenn die Aufhebung dazu führt, dass der Vertrag nicht weiter bestehen kann und sich dies noch nachteiliger auf den Verbraucher auswirkt. In diesem Fall könnten sie gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 93/13 die Klausel ändern oder durch eine andere ersetzen.

Wir verstehen daher, dass die spanischen Gerichte entscheiden müssen, ob die IRPH-Klausel (Festlegung des variablen Index des Hypothekendarlehens) missbräuchlich und wenig transparent ist, ob der Hypothekendarlehensvertrag ohne diese Klausel weiter bestehen kann und, wenn die Aufhebung einen erneuten Schaden für den Verbraucher bedeutet, die nichtige Klausel durch eine andere nach spanischem Recht zu ersetzen.

 

Das Urteil vom 03.03.2020 zu den IRPH-Klauseln des Gerichtshofs der EU erklärt:

In diesem Zusammenhang könnte das vorlegende Gericht, sollte es feststellen, dass erstens die streitige Klausel missbräuchlich ist, zweitens der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Hypothekendarlehensvertrag ohne diese Klausel keinen Bestand haben könnte und drittens die Nichtigerklärung dieses Vertrags für den Kläger des Ausgangsverfahrens besonders nachteilige Folgen hätte, die fragliche Klausel durch den Ersatzindex des Gesetzes 14/2013 vom 27. September 2013 ersetzen……..,

 

Als im Bereich des Bankrechts in Spanien tätige Anwälte, sind wir der Auffassung,  dass ein Hypothekendarlehensvertrag auch nach Aufhebung des IRPH Index weiter bestehen könnte, da aus rechtlicher Sicht keine Hindernisse für ein sogenanntes freies oder zinsloses Darlehen bestehen.

In der Tat besagt das spanische Bürgerliche Gesetzbuch in Artikel 1740, dass das Darlehen kostenlos sein kann, und in Artikel 1755, dass Zinsen anfallen wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Somit kann das Darlehen ohne Zinsen nicht nur weiter bestehen, rechtlich gesehen sind alle Kredite (mit oder ohne Hypothekengarantie) wenn nicht vereinbart, unverzinslich.

 

Aus den genannten Gründen vertreten wir den Standpunkt, dass Sie in der IRPH-Nichtigkeitsklage die Aufhebung des variablen Zinsindex Ihres  Hypothekendarlehens und die Rückerstattung aller gezahlten Zinsen beantragen können.

 

Ist Ihr Hypothekendarlehen von einer missbräuchlichen Klausel (IRPH,  Mindestzinssatz- oder Bodenklausel, usw.) betroffen und Sie wünschen eine kompetente Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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