Am 16. Juni 2019, trat das am 15 März gebilligte neue Gesetz 5/2019 für die Regelung der Immobilienkreditgeschäfte, das sogenannte Hypothekengesetz, in Kraft. Dieses neue Gesetz bringt wichtige Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem Antrag eines Hypothekendarlehens.
Eine dieser Neuerungen verpflichtet die Bank dem Kreditnehmer ab jetzt die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit er das Darlehen mit den Angeboten anderer Bankgesellschaften vergleichen kann. Der Antragsteller kann so die Vertragskonditionen und die Konsequenzen der Unterzeichnung des Darlehensvertrags genau kennen, und ist somit in der Lage eine korrekte und informierte Entscheidung zu treffen.
Mindestens 10 Tage vor Unterzeichnung des Vertrags oder Angebots im Zusammenhang mit der Aufnahme des Darlehens, muss die Bank dem Antragsteller die notwendingen Informationen zur Verfügung stellen.
Die bereitzustellenden Informationen sind in dem dem Formular FEIN (Ficha Europea de Información Normalizada) enthalten, das sich in Anhang I des neuen Gesetzes befindet.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass Kreditnehmer und Notar die Hypothekendarlehensurkunde vor ihrer Unterzeichnung gemeinsam überprüfen müssen. Der Notar wird in dieser kostenlosen Besprechung unter anderem prüfen, ob die von der Bank zur Verfügung gestellten Informationen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Erfüllen die von der Bank bereitgestellten Dokumente und Informationen die gesetzlichen Anforderungen, erstellt der Notar ein Bestätigungsprotokoll.
Das Protokoll gibt auch die Fragen und Zweifel des Antragstellers wieder, sowie die vom Notar in diesem Zusammenhang erteilten Ratschläge.
Darüber hinaus, muss der Antragsteller einen vom Notar bereitgestellten Fragebogen beantworten, um sicherzustellen, dass er alle Unterlagen und Informationen erhalten hat.
Kann der Notar nicht nachweisen, dass der Antragsteller erschienen ist und alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat, wird er diesen Sachverhalt in dem Protokoll festhalten und in diesem Fall kann die Hypothekendarlehensurkunde nicht unterzeichnet werden.
Darüber hinaus hat das neue Gesetz eine Angelegenheit geklärt, die in den letzten Jahren heftige Debatten ausgelöst hat: die Verteilung der Hypothekenkosten.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes trägt der Kunde die Kosten des Wertgutachtens und der verlangten Abschriften der Hypothekenurkunde. Die Kosten für die Eintragung der Urkunde in das Grundbuch und die restlichen Notargebühren gehen daher zu Lasten der Bank.
Die Zahlung der sogenannten Steuer für juristisch dokumentierte Handlungen (AJD-Actos Juridicos Documentados) erfolgt wie vom Gesetz vorgeschrieben. Derzeit schreibt das Steuergesetz in Artikel 29 und nach der Steuerreform durch das Königliche Dekret 17/2018 vor, dass die Zahlung der Steuer zu Lasten des Kreditgebers, dh der Bank geht.
Möchten Sie ein Hypothekendarlehen für den Kauf eines Hauses oder für andere Zwecke beantragen? Wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns!
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos.
Tel .: +34 966 426 185
E-Mail: info@white-baos.com
White & Baos 2019 – Alle Rechte vorbehalten.