In vielen Fällen gehen die Eigentümer, die ihre Immobilie in Spanien verkaufen wollen oder müssen, direkt zu einem Immobilienmakler oder versuchen, sie direkt zu verkaufen, ohne den tatsächlichen und rechtlichen Zustand der Immobilie zu kennen. So kommt es bei zahlreichen Gelegenheiten vor, dass der Verkauf, sobald ein Käufer gefunden wurde, nicht zufriedenstellend endet oder sich unnötig verzögert weil der Eingentümer nicht über die erforderlichen Unterlagen und Informationen verfügt.
In White Baos Abogados helfen wir unseren Kunden mit einem Vorbereitungsservice für den Verkauf oder Vorverkauf Ihrer Inmmobilie. In der Anfangsphase wird der aktuellen Stand Ihrer Immobilie ermittelt und die Dokumente beeschafft, die den Verkauf erleichtern, sobald Sie einen Käufer finden.
Unter den Dienstleistungen und Prüfungen, die wir durchführen, sind hervorzuheben:
.- Prüfungen im Grundbuchamt. Im Vorfeld überprüfen wir die Beschreibung des Eigentums im Grundbuchamt. Ist das Eigentum belastet, korrekt beschrieben, stimmen die Beschreibung und die gegewärtige Wirklichkeit überein. Gegebenenfalls werden Irrtümer und Missstände korrigiert oder die hierfür erforderlichen Unterlagen vorbereitet und die notwendigen Schritte in die Wege geleitet. In einigen Fällen sind zu diesem Zweck auch Berichte von Architekten, Zertifizierungen der Geimeinde usw. erforderlich.
.- Kontrollen im Kataster. Wir prüfen auch die Beschreibung und die Katasterkarte der Immobilie und geben die entsprechenden rechtlichen Hinweise und falls erforderlich, leiten wir die geeingneten Korrekturmaßnahmen ein, bevor der Verkauf erfolgt.
.- Kontrollen in der Gemeindeverwaltung. Wird unser potenzieller Käufer, rechtlicht ordnungsgemäß beraten, wird er in den meisten Fällen die relevanten Berichte des Stadtrats über die Situation des Eigentums, das Vorhandensein möglicher Sanktionen (gegen das Eigentum oder seine Besitzer), ausstehende Legalisierungen usw. verlangen. Als Bestandteil unseres Pre-Sales-Service werden diese Berichte von White Baos angefordert, damit sie verfügbar sind und nicht gewartet werden muss, bis der Stadtrat sie herausgibt.
.- Bewohnbarkeitsbescheinigung Ist der Käufer sachgemäß informiert wird, wird er eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung des Eigentum anfordern. Es ist möglich, dass die Bescheinigung abgelaufen ist und erneuert werden muss oder, dass sie zum ersten Mal beantragt werden muss. Dieser Prozess kann langwierig sein. Daher wird, im Rahmen dieser rechtlichen Hinweise für die Vorbereitung oder den Vorverkauf, die Bewohnbarkeitsbescheinigung von uns beantragt um Zeit einzusparen.
Somit garantiert unser Pre-Sale-Service denjenigen, die ohne Zeitverlust und ohne Überraschungen in letzter Minute verkaufen möchten, die den Status ihres Eigentums kennen wollen und alle Unterlagen bereithalten möchten, die schnelle und korrekte Übertragung des Eigentums, sobald ein Käufer gefunden wird. Die bereitstehenden Unterlagen, einschließlich die Berichte der Gemeinde, werden die korrekte Lage des Eigentums bestätigen.
Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Betracht ziehen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen mit unserem Pre-Sale-Service und mit den Vorbereitungen des Verkaufs.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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