Scheidung in Spanien vor einem Notar. Rechtsberatung. Internationales Recht

Scheidung ausländischer Staatsangehöriger in Spanien

Nach Verabschiedung des, der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegenden Gesetzes 15/2015, besteht seit einigen Jahren in Spanien die Möglichkeit sich vor einem Notar scheiden oder trennen zu lassen, insofern mehrere Voraussetzungen gegeben sind, unter anderen:

 

.- die Scheidung oder Trennung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen.

.- die Ehe ist kinderlos / ohne minderjährige Kinder / ohne behinderte oder gerichtlich als unfähig erklärte Kinder

 

 

Das Notariat muss sich in der Ortschaft des letzten gemeinsamen Wohnsitzes befinden oder gegebenenfalls in der Ortschaft in dem einer der antragstellenden Ehegatten seinen Wohnsitz hat.

 

Die Ehegatten müssen persönlich vor dem Notar erscheinen. Es ist nicht möglich, die Scheidungsurkunde mittels einer Vollmacht oder vertreten durch einen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

 

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass die vor dem Notar erscheinenden Ehegatten von einem praktizierenden Anwalt unterstützt werden müssen, da die Parteien ihre Rechte und die rechtliche Reichweite der Vereinbarung kennen müssen.

Es ist zu beachten, dass in diesen Fällen die Beratung eines Fachanwalts für Familienrecht von entscheidender Bedeutung ist. Der Notar beglaubigt die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung, jedoch berät er sie nicht über ihre Rechte und die möglichen Ansprüche, usw.

Ebenso müssen die volljährigen, von den Eltern abhängigen Kinder, über die eine Vereinbarung erzielt wird, vor dem Notar ihre Zustimmung zu der Vereinbarung bekunden, von der sie betroffen sind.

 

Für in Spanien lebende Expats ist die Scheidung vor einem Notar in der Regel eine schnelle, kostengünstige und angemessene Lösung. Manchmal ist sie jedoch gefährlich, wenn die Parteien die erzielte Vereinbarung, die in der Zukunft für sie bindend sein wird, nicht sorgfältig überdenken. Eine vorausgehende, ordnungsgemäße Rechtsberatung ist unerlässlich, bevor man zum Notar geht um eine Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen zu unterzeichnen.

Hinsichtlich der Scheidung vor einem Notar sollte berücksichtigt werden:

1.- Wurde die Ehe ausserhalb Spaniens geschlossen, sind folgende Unterlagen vorzulegen: Die übersetzte und apostillierte Heiratsurkunde und (falls zutreffend) die übersetzte und apostillierte Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder.

2.-Es ist wichtig zu beachten, dass, obwohl die Ehepartner in Spanien ansässig sind und die Ehe in Spanien geschieden wird, möglicherweise, das Recht des Landes der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Ehegatten massgeben ist oder das Recht des Landes, in dem sich die gemeinsame Wohnhaft zum Zeitpunkt der Eheschließung befand.

 

Dies kann bedeuten, dass die während der Ehe erworbenen Güter der ehelichen Gütergemeinschaft gehören oder nur der Person die sie seinerzeit erwarb. Dieser Umstand kann die Rechte der Parteien zum Zeitpunkt der Scheidung entscheidend beeinflussen.

Es ist möglich, sich in Spanien schnell vor einem Notar scheiden zu lassen. Für die in Spanien lebenden Ausländer ist es jedoch von grundlegender Bedeutung, ihre Rechte und Pflichten zu kennen, um sicherzustellen, dass die vor dem Notar unterzeichnete Vereinbarung angemessen ist. Für eine geeignete Beratung ist es für die Ausländer, die sich in Spanien scheiden lassen unerlässlich, das internationale Privatrecht zu kennen und welchem Nationalrecht die Ehe unterliegt.

Möchten Sie sich scheiden lassen oder sich auf eine mögliche zukünftige Scheidung vorbereiten. Kontaktieren Sie uns, wir stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügungung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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