Professionelle Nachlässigkeit: Verwalter, Berater, Buchhalter in Spanien. Berufshaftpflicht. Beispiele

In unserem heutigen Artikel möchten wir einen allgemeinen Überblick über die berufliche Verantwortung von Rechtsanwälten, Beratern, Verwaltern, Buchhaltern usw. verschaffen, die Ihre berufliche Tätigkeit in Spanien ausüben.

 

Vertragliche Haftung

Diese Art der beruflichen Verantwortung hat in den meisten Fällen einen vertraglichen Ursprung, da die Beziehung zwischen den Kunden und ihren Beratern oder Verwaltern in der Regel auf einen Dienstleistungsvertrag beruht.

Die Reklamationsfrist für diese Art der beruflichen Haftung wurde vor relativ kurzer Zeit geändert und von 15 auf 5 Jahre herabgesetz. 

Wie wir bereits in früheren Artikeln ausgeführt haben, haben Verwalter, Berater, , usw. in der Regel eine Sorgfaltspflicht und nicht eine Ergebnissverpflichtung. Das heißt zBsp., dass der Rechtsvertreter in einem verlorenen Rechtsstreit nicht unbedingt nachlässig gehandelt hat, da es  im Normallfall nicht möglich ist, dass alle Anwälte ihre Prozesse gewinnen.

Manchmal, von der Art der Beratung oder Dienstleistung abhängend, besteht doch eine bestimmte Ergebnissverpflichtung. Das heißt, insbesondere in den Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuererklärungen, mit der Buchhaltung und der Buchhaltungsberatung kann ein bestimmtes Resultat verlangt werden.

 

Berufliche Sorgfalt (Lex Artis)

Diese Fachleute müssen in gutem Glauben, ehrlich und gewissenhaft handeln. Die häufigsten Fälle, in denen Berater, Verwalter usw. verklagt werden, beziehen sich auf die nachfolgenden Umstände:

 

VOR DER DURCHFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNG:

Es entsteht eine berufliche Hafttung aufgrund der fehlenden Informationen über die zu ergreifenden Maßnahmen, die möglichen Kosten, die Erfolgsmöglichkeiten, die möglichen Konsequenzen, die Jurizprudenz in diesem Bereich, die Kriterien der Finanzbehörde (Steuerberatung) usw.

 

WÄHREND DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG:

Es ist wichtig, dass die Dienstleistung sorgfältig, gemäss den geltenden Regelungen, mit der Sachkenntnis über das Verfahren und dessen Formalitäten und Vorschriften durchgeführt wird. der Kunde muss ebenso über den Ablauf informiert werden und Zugang zu den Unterlagen haben.  

 

BEI BEEINDIGUNG DER DIENSTLEISTUNG:

Muss der Kunde über die möglichen Folgen, die Möglichkeit einer Steuerprüfung, usw.  informiert werden.

 

Beispiele für die berufliche Haftung von Beratern, Verwaltern, usw.

Zahlreiche Beispiele in der Rechtsprechung der spanischen Gerichte, lassen erkennen, in welchen Fällen und unter welchen Umständen die Richter und Gerichte eine berufliche Halftung anerkennen. Wir zitieren:

 

. – Vorlage/Einreichung nach Fristablauf: von Dokumenten, Steuererklärungen oder Rechtsansprüchen.

 

. – Informationsmangel: über die möglichen Folgen einer Steuerüberprüfung, die Auswirkungen eines verlorenen Gerichtsverfahrens, usw.

 

. – Buchungsfehler, Fehlerhafte Steuererklärungen, usw.

 

 

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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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