Teilzeiteigentum, Timesharing in Spanien. Vertragsaufhebung und Behebung vertragsrechtlicher Probleme.

Zahlreiche Eigentümer eines sogenannten Timesharing-Eigentums in Spanien, möchten auf Ihre Rechte an diesen Immobilien verzichten und von den jährlich anfallenden Kosten befreit werden. 

Viele Eigentümer wurden zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht vollständig und richtig über die Kosten und die Verhältnisse dieses Produkts informiert.

Alle, die vertraglich an eine Timesharing-Immobilie gebunden sind, haben jetzt die Möglichkeit die Nichtigkeit des Vertrags und eine finanzielle Entschädigung zu fordern. 

Regelung.  Das unsachgemäß als Teilzeiteigentum oder Timesharing beschriebene Produkt wird gegenwärtig durch das Gesetz 4/2012 geregelt. Wobei das vorherige  Gesetz 42/1998 die Rechtsgrundlage der meisten Verträge darstellt auf denen unser heutiger Artikel basiert.

Aus welchem Grund sind die meisten Verträge für die teilzeitliche Nutzung einer Immobilie ungültig?

Weil vor allem die vor mehreren Jahren unterzeichneten Verträge, gegen die zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften verstossen.

 

Ungültig sind:

 

Verträge mit einer Laufzeit von mehr al 50 Jahren. Die im Gesetz 42/1998 vorgesehene Höchstlaufzeit.

 

Scheinverträge.  Verträge für einen scheinbar anderweitigen Zweck, der die Anwendung der massgebenden Gesetzgebung umgehen soll. 

 

Gegen die Informationspflicht verstossenden Verträge ohne Angaben über den Eigentümer, den Verkaufsförderer, die Art des Gutes, die gemeinschaftlichen Dienstleistungen und Einrichtungen, die Verwaltungsfirma, die Schätzung der jährlichen Kosten und ohne Information über das Widerrufsrecht und die einseitige Kündung des Vertrags, usw.

 

Verträge ohne den vorgeschriebenen Mindestinhalt. Der Vertrag muss u.a. beinhalten: Die Art des übertragenen Gutes, die genaue Beschreibung der Immobilie, der jährlich anfallenden Kosten und gemäss Artikel 10, 11 und 12 des Gesetzes 42/98, die Dauer des Vertrags und die Abfassung in der von dem Erwerber gewünschten Sprache.

 

Wer kann reklamieren?  Im Prinzip jeder betroffene Vertraucher, selbst wenn mit der Anschaffung die Erlangung eines Ertrags beabsichtigt wurde. Demgegenüber kann ein Erwerber in Ausübung seiner profesionellen Tätigkeit keine Ansprüche geltend machen.

 

Wert der Forderung 

Es könnte die Nichtigkeit und somit die Rückzahlung der gezahlten Beträge, der Wartungsgebühren und der Kosten gefordert werden. Die Höhe der Rückzahlung hängt jedoch von dem Nutzungszeitraum des Eigentums ab. Für bis  zu 10 Tagen (in einigen Fällen 3 Montaten) nach Vertragsunterzeichnung geleistete Anzahlungen kann, gemäss Artikel 11.2 des Gesetzes 42/98, die verdoppelte Rückerstattung gefordert werden.

 

Nichtigkeit des Darlehens.  In einigen Fällen, besteht die Möglichkeit die Nichtigkeit des für diesen Zweck angelegten Darlehens zu verlangen.

Wir möchten das Urteil 461/2013 der Audiencia Provincial in Madrid hervorheben mit dem die unterzeichneten Verträge der Ferienkomplexe an der Costa Blanca, Club Tarter, Club Riviera, Club Aldea del Mar, Club Marina Arpón, Club Gemelos 15, Club Novelty, Club Jardines Parisol und Club Ogisaka Garden, usw . aufgehoben wurden.

 

Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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