Spanisches Testament für Ausländer. Einige konkrete und interessante Fälle.

Fall 1: Wiederverheiratung. Die grundlegende Bedeutung des Testaments für den Schutz des Ehepartners.

Ein schweizer Staatsbürger lebt mit seiner 2. Ehefrau in Spanien und hinterlässt nach seinem Tod sein gesamtes Vermögen in diesem Land. Zu seinen drei Kindern aus erster Ehe besteht seit langem keine Beziehung mehr. Die Familienwohnung gehört ihm und seiner Frau, und wie in vielen Ländern üblich, sind beide überzeugt, dass nach dem Ableben des einen, der andere automatisch den vollständigen Besitz übernimmt.

Als der Mann vor einigen Monaten verstarb, war die europäische Verordnung 650/2012 bereits in Kraft.  Es war kein Testament vorhanden, in dem ausdrücklich die Anwendung des eingenen Nationalrechts verlangt wurde und somit war das Spanische Erbrecht (Land seines letzten gewöhnlichen Wohnsitzes) massgebend. Nach spanischem Erbrecht, erbten die Kinder sein gesamtes Vermögen und die Ehefrau erhielt lediglich 1/3 des Nutzungsrechts an der Familienwohnung. Die Kinder erzwangen den Verkauf der Immobilie und die Frau musste die gemeinsame Wohnung verlassen, was letzendlich nicht der Wille des Verstorbenen war. 

Die Anwendung des Spanischen Erbrechts kommt den Nachkommen zugute. Deshalb, ist es wichtig sicherzustellen, dass unser Ehepartner ausreichend geschützt ist. Es empfiehlt sich zu prüfen, welches Nationalrecht anwendbar sein könnte um so die nötigen Schritte zu gehen und die Interessen des Partners zu schützen.

 

Fall 2: Kleine Vermächtnisse = Grosse Kopfschmerzen.

In einigen Fällen beinhaltet das Testament kleine Vermächtnisse an mehrere Empfänger: Kleine Bargeldbeträge, Schmuckstücke, Fahrzeuge, Gemälde, Familienerinnerungen, usw. an die Enkelkinder, Geschwister, ​​usw.

Die Annahme der Erbschaft in Spanien sollte in solchen Fällen unabhängig von dem Übergabeverfahren der Vermächtnisse durchgeführt werden, was das Nachlassverfahren nur verzögern würden. Wichtig ist auch zu beachten, dass der Empfänger eines Vermächtnisses in Spanien, ungeachtet seines Wohnsitzes, in diesem Land eine Steuererklärung abgeben und die Erbschaftssteuer zahlen muss. Zu diesem Zweck muss eine Steueridentifikationsnummer (NIE)  eingeholt, das Vermächtniss in Spanien angenommen und die Steuer bezahlt werden.

Wird das Verfahren nicht korrekt geplant, können diese kleinen Vermächtnisse eine grosse Belastung für die Vermächtnissnehmer darstellen, die für ein kleines Erbe von zBsp, 500 € eine Steuernummer beantragen und dass Erbe in Spanien annehmen müssen.

 

Schlussfolgerung:

Ungeachtet, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht, es ist nicht nur wichtig, ein spanisches Testament für Ihr Eigentum in Spanien zu erstellen. Es ist ebenso wichtig nichts für selbstverständlich zu halten und die Erbfolge unter Berücksichtigung zahlreicher Aspekte sorgfältig einzuplanen. Ansonsten besteht nicht nur die Gefahr, dass das Verfahren zunehmend kompliziert wird, es könnte sogar einen unerwünschten Abschluss finden.

 

Besitzen Sie ein Eigentum in Spanien? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihren Letzten Willen angemessen zu gestalten.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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