Das Hypothekendarlehen mit Mehrfachwährung ist ein anderes, von den spanischen Banken vermarktetes Produkt, dass die Ruine ganzer Familien verursacht hat. Es zeichnet sich dadurch aus, dass das Darlehen anstatt in Euro, in einer anderen Währung/Devise (in der Regel in Schweizer Franken und Japanischen Yen) aufgenommen wird.
RISIKEN: Leider sind die Risiken dieses Darlehens für den Verbraucher zahlreich und die Kosten sehr hoch.
Die wichtigsten sind die Schwankungen und Abweichungen des Wechselkurses.
Ist unser Einkommen in Euro, die Währung unseres Darlehens aber in Schweizer Franken, sind wir von dem Wechselkurs des Franken abhängig und werden mehr oder weniger Euro pro Monatsrate zahlen. Darüber hinaus, wirkt sich der Wechselkurs auch auf das ausstehende Kapital aus, da im Falle einer Kurssteigerung des Franken, unsere Verschuldung in Euro zunimmt. Genau das, ist passiert.
1) Im Januar 2015 hob die Schweizer Nationalbank den Mindestwechselkurs von 1,20 Franken pro Euro auf, was die Aufwertung des Franken um 30% zur Folge hatte. Die Monatsrate aller Kreditnehmer mit Mehrfachwährung stieg somit 30%, und ebenso das ausstehende Kapital.
2) Unsere Kanzlei verteidigt die Interessen von Mandanten dessen Darlehen bis zu 60% aufgewertet worden sind, und die nach 10-jährigen Zahlungen von insgesammt ca. € 200.000 € der Bank jetzt mehr Geld schulden als zu Anfang.
Informationspflicht. Das Problem: Die Banken haben nicht fachgerecht über dieses mit dem Devisenmarkt verbundene, unvorhersehbare und riskante Produkt informiert haben. Darüber hinaus sind die Klauseln in den Hypothekenbriefen dieser Mehrfachwähungsdarlehen in der Regel nicht transparent und somit sind für den Verbraucher die möglichen wirtschaftlichen un finanziellen Folgen nicht nachvollziehbar.
Nichtigkeit und Auswirkungen. Sind die Risiken und besonderen Eigenschaften des Produkts nicht genau erklärt worden, sollten diese Klausel nach unserer Auffassung als nichtig angesehen werden und das Darlehen, wie auch vertraglich vorgesehen, auf Euro lauten. Die überbezahlten Beträge zuzüglich Zinsen sollten zurückgezahlt und das ausstehende Kapital reduziert werden, was in der Regel einen extrem hohen Geldbetrag ausmacht, den die Bank zurückzahlen muss.
Unser Expertenteam hilft Ihnen, Ihre Verbraucherrechte geltend zu machen, die Risiken einer Forderung gegen die Bank zu minimieren und unsere Gebühren nur in Rechnung zu stellen, wenn Sie Ihr Geld zurückerhalten.
Für Rückfragen zum Thema, steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
Tel: 966 426 185
E-mail: info@white-baos.com
White & Baos 2017 Alle Rechte vorbehalten