Kennen Sie die Bedeutung des Nutznießungsrechts im spanischen Recht? Dies könnte von Interesse für Sie sein.

Wir erhalten zahlreiche Anfragen von Kunden, die beabsichtigen, den Kindern ihr Haus oder ihre Wohnung zu schenken, diese aber weiterhin bis zu ihrem Tod benutzen möchten.  Zahlreich sind auch die Auskunftsgesuche von Eltern, die ihre Kinder beim Kauf einer Immobilie in Spanien unterstützen möchten, sich aber das Recht vorbehalten,  diese zu benutzen.

In diesen Fällen ist es wichtig, das Konzept des Nießbrauchs zu begreifen. Es ist durchaus möglich, gemeinsam mit den Kindern ein Haus, eine Wohnung zu kaufen oder ihnen eine zu schenken und sich das Nutzungsrecht vorzubehalten.  In diesen Fällen erhalten die Kinder was im spanischen Recht als das bloße Eigentum (nuda propiedad) bekannt ist. Sie besitzten den Gegenstand, in diesem Fall ein Immobilienobjekt,  ohne den Nießbrauch, d.h. ohne das Eigentum benutzen zu können.

Das spanische Bürgerliche Gesetzbuch definiert den Nießbrauch in Artikel 467 als das Recht vom fremden Eigentum Gebrauch zu machen, mit der Verpflichtung dessen Form und Substanz zu erhalten.

Als Inhaber des Nutzungsrechts, kann der sogenannte Nießbraucher das Eigentum benutzten, an andere Personen vermieten, über die Einnahmen zu verfügen und das Nutzungsrecht übertragen.

Die vom Nießbraucher geschlossenen Verträge gelten jedoch nur bis zum Ende des Nießbrauchs.  Mit dem Tode des Nießbrauchers erlöschen alle von ihm/ihr unterzeichneten Verträge und der Eigentümer übernimmt wieder den Besitz und somit das Volleigentum, d.h. das bloße Eigentum und den Nießbrauch.

In einigen Fällen wird der Nießbrauch eines Gebäudes vom Gesetz vorgeschrieben. In den meisten Fällen, entsteht er durch den Willen oder mit der Zustimmung der beteiligten Eigentümer, kann das ganze oder nur einen Teil des Eigentums betreffen, kann zeitlich begrenzt werden, usw.

Aus unterschiedlichen Gründen (auch der Steuerersparniss), begünstigen viele Testamente die Kinder und Nachkommen und hinterlassen dem Ehegatten den Nießbrauch. Auf dieser Art und Weise, wird nicht nur gewährleistet, dass die Kinder das Haus oder die Wohnung erben, sondern auch, dass unser Ehepartner bis zu seinem/ihrem Tod über das Objekt verfügt und die die Miete einehmen kann, usw. 

Es ist wichtig, das Nutzungsrecht zu kennen. In einigen Fällen  kann es sehr nützlich sein um das Erbschaftsverfahren zu erleichtern und die Nutzungsrechte einer bestimmten Person zu schützen, die bis zu seinem/ihrem Tod das Recht hat, von der Immobilie Gebrauch zu machen. 

 

Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang, insbesondere über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen des Nießbrauchs, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2016 Alle Rechte vorbehalten