Liebe Leser,
Haben Sie ein Hypothekendarlehen in Spanien, sollten Sie wissen, dass Sie aufgrund einer Mindestverzinsung höchstwahrscheinlich überhöhte Zinszahlungen in diesem Zusammenhang leisten. Sie wären dann einer der Tausenden Betroffenen, die keine Kenntniss der tatsächlichen Sachlage haben.
Wie bereits mehrfach erklärt, wird mit der Boden- oder Midestzinssatzklausel ein Mindestzinssatz festgelegt, selbst wenn der Referenzzinssatz des Hypothekendarlehens sinkt. Der meistverwendete Euribor Referenzzinssatz hat gegenwärtig einen negativen Wert von ungef. -0,010%, aber durch Anwendung dieser Klausel fallen die Zinszahlungen des Verbrauchers nie unter dem im Darlehen schriftlich festgelegten Minimalwert.
Es handelt sich bei der Boden Klausel nicht um eine rechtswidrige Klausel, jedoch fügt sie dem Betroffenen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu und verhindert, dass er von einem gesunkenen Zinssatz profitieren kann. In den meisten Fällen hat der Betroffene kein tatsächliches Wissen über die Folgen und schweren wirtschaftlichen Schäden einer solchen Klausel.
In den meisten Fällen vermisst die Bank, mit einem absoluten Mangel an Tranzparenz, den Kunden über diesen wirtschaflichen und materiellen Schaden in Kenntniss zu setzen. Der Betroffene unterzeichnet das Hypothekendarlehen grössenteils im Glauben eines variablen Zinssatzes, wird jedoch im Nachhinein durch die Boden Klausel gehindert von den Rückgängen der massgebenden Zinssätze zu profitieren.
Ebenso auffällig ist die Tatsache, dass solch eine wichtige, mit erheblichen Auswirkungen für den Verbraucher verbundene Klausel, in der Regel nicht klar hervorgehoben wird. Im Gegensatz hierzu, bleibt sie in sehr umfangreichen und schwer verständlichen Verträgen und Urkunden fast „verborgen“.
Über die Unwirksamkeit und Nichtigkeit dieser Klauseln hat der Oberste Spanische Gerichtshof in den Urteilssprüchen vom 9. Mai 2013 und 25. März 2015 bereits entschieden. Somit bestehen sehr hohe Erfolgschancen, wenn Sie Sich entscheiden sollten Ihre Forderungen vor Gericht geltend zu machen.
Jetzt muss die grundlegende Frage bezüglich der rückwirkenden Geltung der Nichtigkeitserklärung beantwortet werden. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Banken auschliesslich die zuviel gezahlten Zinsen ab Mai 2013 zurückzahlen müssen. Viele Landgerichte (zBsp. das Landgericht Alicante) sind jedoch der Auffassung, dass die seit Beginn des Darlehensvertrags unrechtmässig eingenommenen Zinsen zurückgezahlt werden müssen. In diesem Zusammenhang wird in den kommenden Tagen, höchstwahrscheinlich am 26.04.2016, das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union erwartet. Deises Urteil werden wir in nachfolgenden Artikeln ausführlich behandeln.
Schicken Sie uns Ihr notarielles Hypothekendarlehen und die zulezt gezahlte Rate und wir werden klären, ob Sie einer der Betroffenen sind.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.
2016