Liebe Leser,
Nach Durchlesen dieses Artikels empfehlen wir Ihnen die Höhe Ihrer derzeitigen Zinszahlungen zu prüfen und die bislang bezahlten Zinsenbeträge untereinander zu vergleichen. Sollte kein wesentlicher Unterschied bestehen, kann es durchaus sein, dass Sie von der Anwendung einer sogenanten Boden- oder Mindestzinssatz Klausel betroffen sind.
Wie bereits erläutert, wird die Zahlung der Zinsen durch die Boden oder Mindestzinssatz Klausel so festgelegt, dass sie trozt stetiger Senkung der massgebenden Referenzzinssätze (in der Regel Euribor), nie unter das von der Bank fixierte Limit fallen.
Ein Beispiel hierzu. Mit der Bank wurde ein Zinswert von EURIBOR + 1% ausgemacht. In der vor dem Notar unterzeichneten Urkunde, wurde jedoch ohne Wissen des Verbrauchers angegeben, dass der zahlbare Zinsbetrag nie unter 3, 5 % fallen kann.
Diese Klausel verhindert vom Rückgang des massgebenden Zinssatzes zu profitieren und verpflichtet den Verbraucher nie weniger als 3,5% zu zahlen, obwohl ein Referenzzinssatz von EURIBOR (derzeit bei 0,04%) + 1% festgelegt wurde
Ausserdem sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass in vielen Fällen der Prozentsatz der Boden Klausel sehr hoch angesetz ist. Im Gegensatz zu den extrem niedrigen, oftmals negativen, geltenden Referenzzinsätzen (insbesondere des EURIBOR).
Daher sollten alle Hausbesitzer mit einer Hypothek prüfen, ob die Zahlung der Zinsen durch eine Boden Klausel festgelegt wird. Nach jünsten Schätzungen würde die Anzahl der Betroffenen mehrere tausend Verbraucher betragen, wobei die Ausländergemeinschaften durch ihre Sprachhindernisse besonders verwundbar sind.
Vergessen Sie nicht, dass die Differenzsumme zwischen den bezahlten Zinsen und den in Wirklichkeit geltenden Zinssätzen mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen könnte. In Anbetracht der üblichen Dauer eines solchen Hypothekendarlehens, kann der erlittene Schaden eine beträchtliche Summe bedeuten.
Urteile Nr. 241/2013 und 139/2015, in denen der Oberste Gerichtshof die grundsätzliche Nichtigkeit dieser Klausel erklärt, dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Ohne dem Verbraucher bei Vertragsabschluss die Konsequenzen und möglichen Schäden deutlich zu erklären, wandelt diese Klausel ein Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz in eine Hypothek mit festen Mindeszinssatz um.
Aufgrund der oben beschriebenen Umstände, sollten Sie Ihr Hypothekendarlehen und die zuletzt bezahlte Rate nachprüfen, um zu ermitteln, ob Ihre Zinszahlungen mit der Vereinbarung übereinstimmen oder, ob Sie von einer Boden Klausel betroffen sind. Mehrere tausend Verbraucher zahlen jährlich überhöhte Zinsen. Möchten Sie wissen, ob Sie einer dieser Verbraucher sind? Senden Sie uns ein E-Mail mit der Kopie Ihres Hypothekendarlehens und der zuletzt bezahlten Rate und wir werden dies unverbindlich für Sie prüfen.
Für Rückfragen zum Thema, steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.
2016