Sehr geehrte Rechtsanwälte
Ich bin eine deutsche Mutter und lebe mit meinem kleinen Sohn in Spanien. Der Vater meines Kindes ist spanischer Staatsbürger. Mein Sohn ist in Denia (Alicante) geboren und aufgewachsen und hat die doppelte deutsch/spanische Staatsbürgerschaft. Nach Informationen, die ich erhalten habe, sieht das Gesetz der Autonomen Region von Valencia vor, dass beide Elternteile gleichermassen sorgeberechtigt sin. Mein Sohn ist wie gesagt noch sehr klein, gilt dieses Gesetz auch für ihn?
Sehr geehrte Leserin,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Gesetz Nr. 569/2012 des Landgericht Alicante, auch bekannt unter dem Namen “Valencianisches Gesetz zum gemeinsamen Sorgerecht