Ausländisches Ehepaar mit Wohnsitz in Spanien will sich scheiden lassen. Ist es kompliziert die Scheidung zu beantragen? Soll man sich in Spanien oder im Herkunftsland scheiden lassen? Würde Spanisches Recht gelten, oder das Recht des Ursprungslandes?

Anfrage:
Sehr geehrte Herren

Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen. Wir sind Deutsche Staatsbürger und haben in den letzten neun Jahren in Spanien gelebt. Wir haben ein gemeinsam ein Haus, das vorwiegend von mir bezahlt wurde. Wir haben beide Nebenj, die nicht angemeldet sind.
Können wir uns in Spanien scheiden lassen? Ist es kompliziert? Was sollten wir tun? Welche Rechte stehen mir zu?

Werte Leserin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie sollten die neue Verondnung (EU) Nr. 1259/2010 vom 20 Dezember 2010 beachten. Mit der Einsetzung der neuen Regulierung wird die verstärkte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gesetzgebungen Europas bezüglich Scheidung und legaler Trennung gefördert.
In Ihrem Fall und solange Sie keine andere Gesetzgebung beantragen, würde das Recht des Landes gelten, in dem beide Ihren Wohnsitz haben. Dies wäre, wie gesagt in Ihrem Fall Spanien und somit das Spanische Recht.

Dies ist eine positive Nachricht, da das spanische Verfahren im Gegensatz zu anderen Gesetzgebungen einfacher ist. Nach dem BGB, gilt als Voraussetzung für den Scheidungsantrag der Nachweis, dass die Ehe unwiderruflich gescheitert ist. Dies kann folgendermassen begründet werden: durch unzumutbares Verhalten, durch 1-jährige Trennung mit einvernehmlicher Scheidung, durch 1-jährige Trennung und leichtere, nicht so gravierende Gründe, drei Jahre getrennt leben, usw.

In Ihrem Fall, wäre das Spanische Recht geltend, da beide in Spanien ansässig sind. Die Scheidung wäre somit viel leichter, da es nach spanischem Familienrecht nicht erforderlich ist, Gründe anzugeben oder Beweise zu erbringen. Um einen Scheidungsantrag zu stellen, reicht es aus, dass Sie mehr als drei Monate verheiratet sind.

Trotzdem wäre für die finanziellen und vermögensrechtlichen Folgen Ihrer Scheidung (nicht für die Begründung), das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit massgebend. Dieses würde die Abfindung, Alimente und Verteilung des Familienvermögens regeln.

Aus diesem Grund benötigen Sie eingehende Beratung zu beiden Gesetzgebungen (der Spanischen und der Ihres Herkunftslandes). Nur so, können Sie Ihre rechtliche Situation und Ihre Möglichkeiten erfahren.

An dieser Stelle, müssen wir hervorheben, dass Sie als Erstes eine unabhängige und angemessene Rechtsberatung suchen sollten. Dies, bevor Sie entscheiden, ob Sie sich in Spanien oder in Ihrem Herkunftsland scheiden lassen wollen, bevor Sie überhaupt eine Entscheidung treffen. .

Bei Scheidungen oder Trennungen in denen mehrere Gesetzgebungen zusammenwirken entsteht oftmals Verwirrung. Es werden Begriffe des Spanischen Eigentumsrechts mit dem einheimischen Familienrecht verwechselt. ZBsp. besteht im Allgemeinen die Auffassung, dass selbst wenn das Haus in Spanien nur auf den Namen von einem der Eheleute registriert ist, dieses gleichermassen beiden gehört. Oder, dass der Partner, der finanziell mehr zur Ehe beigetragen hat, keine Abfindung, usw. beantragen kann.

Viele dieser Annahmen, haben keine Rechtsgrundlage und jeder Einzelfall bedarf einer eingehenden Auswertung. Sollten Sie sich in dieser Lage befinden, können wir Ihnen helfen und Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten.

Die Information dieser Web-Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Sie übermittelt lediglich allgemeine Auskunft zu Rechtsfragen.

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