Einige Grundkenntnisse über das Spanische Nachlassverfahren können ausländischen Staatsbürgern die Annahme der Erbschaft in Spanien erheblich vereinfachen und Steuern einsparen.
Die fällige Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad, von Art und Wert der übertragenen Güter, vom steuerlichen Wohnsitz der Betroffenen, usw. ab. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wird die Erbschaftssteuer in Spanien nicht auf die gesammte Erbmasse erhobent, sondern jedem Erben/Begünstigten einzeln berechnet.
Wichtig ist, zu Lebzeiten über eine vollständige und bewertete Inventarliste der Güter und Unterlagen mit Kontaktdaten von Begünstigten und anderer Kontaktpersonen, usw. zu verfügen.
Ebenso empfiehlt es sich, die vorhandenen Möglichkeiten für eine kosteneffektive Steuerminimierung zu erlauben.
Hier könnte folgendes Beispiel gelten: Nicht in Spanien ansässige Erben, haben eine beschränkte Steuerplicht “tributación por obligación real” und zahlen spanische Erbschaftssteuer nur für die im spanischen Staatsgebiet befindlichen Güter.
Ist das ausländische Steuergesetz vorteilhafter, sind erhebliche Steuereinsparungen möglich, wenn sich ein Teil des Geldvermögens oder der Ersparnisse in demselben Land befindet, in dem unser Erbe seinen Wohnsitz hat.
An dieser Stelle möchten wir an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3 September 2014 über die Steuerdiskriminierung von Nicht-Residenten in Spanien erinnern. Die spanischen Steuervorschriften im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer haben sich geändert. Insofern unsere Nachfolger und Erben ihre Steueransässigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweisen, können sie von den in vielen Fällen wichtigen Steuerminderungen und Vergünstigungen profitieren, die bisher den in Spanien Ansässigen vorbehalten waren.
Die Aufsetzung eines spanischen Testaments kann das Nachlassverfahren vereinfachen und demzufolge Zeit und Kosten einsparen, und mit einer effizienten Planung können die Erbgüter mit einem weiterhin einfachen Verwaltungsaufwand steuerlich optimal plaziert werden.
Möchten Sie Ihren Nachlass vorbereiten und Ihren Kindern und Nachfolgern eine leichte, schnelle und effiziente Übertragung Ihres Eigentums ermöglichen? Sind Sie Empfänger einer Erbschaft in Spanien? Für Rückfragen zum Thema,stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.
2015