Werte Leser,
Bedauerlicherweise und der Tendenz der letzten Jahre folgend, sind die Steuern in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (Alicante, Valencia und Castellón) erneut erhöht worden.
Seit dem 6 August ist das neue Gesetz 4/2013, vom 2 August in Kraft getreten, mit dem sich mehrere Steuern der Autonomen Gemeinschaft Valencia geändert haben. Unter diesen Änderungen möchten wir hervorheben:
ÜBERTRAGUNGSSTEUER BEIM KAUF/VERKAUF VON WOHNUNGEN ODER SONSTIGEN IMMOBILIEN.
Ab sofort und nach Änderung des Artikel Nr. 13 des Gesetz Nr. 13/1997 beträgt die Übertragungssteuer im Land Valencia (Alicante, Valencia, Castellón) beim Kauf / Verkauf von Immobilien zwischen Privatpersonen 10% und nicht wie bisher 8%.
So werden die Eigentumsübertragungen zwischen Privatpersonen den mehrwertsteuerpflichtigen Übertragungen angepasst, die, wie zum Beispiel beim Kauf/Verkauf von Neubauten, seit Jahresbegin 10% Mwst zahlen.
ERBSCHAFTS UND SCHENKUNGSTEUER (ISD).
Diese Änderungen betreffen Sie nicht, wenn der Erblasser und/oder der Erbe nicht in Spanien ansässig und somit nicht steuerpflichtig sind. In diesem Fall würde das nationale Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz Anwendung finden und nicht das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft von Valencia.
ERBSCHAFTEN: Die bisher geltende Vergütung für Kinder, Eltern und Ehepartner ist von 99% auf 75% herabgesetzt worden. Allerdings ist weiterhin Voraussetzung hierfür, dass der Erbe vor dem Tod des Erblassers seinen festen Wohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft von Valencia hat.
SCHENKUNGEN: Auch hier ist die Vergütung bei Schenkungen zwischen Kindern und Eltern von 99% auf 75% herabgesetzt worden. Zusätzlich ist diese Vergütung auf € 150.000 anstatt der bisher geltenden € 420.000 beschränkt worden.
Es gibt aber auch positive Nachrichten.
Die allgemeine Steuerermässigung durch Verwandtschaft ist bei Erbschaften und Schenkungen von € 40.000 auf € 100.000 erhöht worden
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
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