Im heutigen Artikel besprechen wir, ob es möglich ist, nach dem Kauf einer Immobilie Ansprüche geltend zu machen, wenn eine Abweichung in der Fläche vorliegt. Mit anderen Worten, die im Vertrag und in der Vereinbarung widergespiegelte Fläche entspricht nicht der tatsächlichen Fläche.
Gesetzliche Regelung.
Die möglichen Rechtsfolgen, wenn das übertragene Eigentum eine größere oder eine kleinere als die vereinbarte Fläche hat; werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (CC) festgehalten. Insbesondere in Artikel 1469 und den nachfolgenden.
Somit können wir zwischen zwei Fallgruppen unterscheiden.
1.- Käufe und Verkäufe, in denen der Preis gemäß der Fläche oder der Quadratmeter festgelegt wird.
Gemäß Artikel 1469. Bei An- und Verkäufen unter Angabe der Fläche und für einen Preis pro Quadratmeter. In diesem Fall muss der Verkäufer die im Vertrag vereinbarte Fläche übergeben. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer einen proportionalen Rabatt verlangen. Oder gegebenenfalls die Kündigung des Vertrags, wenn die Differenz von 10% überschreitet wird.
Wäre die Fläche größer, könnte der Verkäufer den Preis der überschüssigen Quadratmeter nachfordern. Solange der Unterschied nicht mehr als 5 % ausmacht, kann der Käufer in diesem Fall den Vertrag kündigen oder die Differenz bezahlen.
2.- Verkauf zum Pauschalpreis.
Beim Verkauf zu einem Pauschalpreis wird kein Quadratmeterpreis festgelegt. In diesem Fall besteht aufgrund der Abweichung kein Anspruch auf Preiserhöhung oder -minderung. Das heißt, wenn eine größere oder eine kleinere Fläche übergeben wird. Laut Artikel 1471.
Dies wird als „Cuerpo Cierto“ bezeichnet. Das heißt, es wird ein Immobilienobjekt gekauft oder verkauft, nicht eine bestimmte Fläche zu einem bestimmten Preis pro m2. Folglich wird das Besichtigte gekauft, die Fläche zwischen der Grundstücksbegrenzung.
Gesetzliche Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund einer Abweichung der Flächen
Gemäß Artikel 1472, für die Forderung eines Preisnachlasses, einer Erhöhung des Preises oder gegebenenfalls für die Auflösung des Vertrags. Die Frist für die Erhebung dieser Art von Ansprüchen beträgt 6 Monate.
Praktische Beispiele für mögliche Ansprüche.
In der Praxis werden Immobilien in Spanien „wie besichtig“ gekauft/verkauft. Das heißt, sie werden normalerweise nicht zum Preis von x€ pro m2 Grundstück oder Bau gekauft/verkauft. Und in der Regel werden in den Verträgen die gemeldeten Flächen des Katasters oder des Grundbuchamts verwendet.
Daher können wir als Käufer, wenn das Gebäude (Haus) oder das Grundstück eine kleinere Fläche hat, möglicherweise keine Ansprüche geltend machen. Oder als Verkäufer auch keinen höheren Preis verlangen, wenn die tatsächliche Fläche größer ist als im Vertrag angegeben.
Ein anderer Fall ist der Verkauf Immobilien nach Plan. In diesem Fall, wenn uns der Bauträger bei Vertragsende ein kleineres Objekt übergibt. Wir sind der Aufassung, dass hier Ansprüche geltend gemacht werden können. Obwohl nicht so sehr, basierend auf den vorangehenden Artikeln. Da das Objekt zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nocht nicht existierte. Vielmehr aufgrund einer Vertragsverletzung, da das Vereinbarte nicht übergeben wurde.
Abschluss
Haben Sie eine Immobilie gekauft oder verkauft, in der eine Abweichung in der Fläche besteht und Sie möchten wissen, ob Sie eine Ansprüche geltend machen können. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website im Bereich Immobilienrecht.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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