Unser heutiger Artikel wendet sich an alle, die Ihre Ersparnisse in eine Immobilie in Spanien anlegten, die nie fertiggstellt wurde. Wir möchten an das Gesetz 57/68 erinnern, nach dem die Bank die volle Verantwortung für die erhaltenen Anzahlungen trägt und gezwungen ist diese zurückzuerstatten, wenn die vorgeschriebenen Garantieverpflichtungen nicht gewährleistet waren.
Laut Gesetz 57/68 muss die Bank sicherstellen, dass die Baufirma die Geldeinlagen der Käufer mit allen rechtlichen Garantien abgesichert hat. Ansonsten haftet die Bank für den Schaden des Käufers und muss die gezahlten Gelder, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen, zurückerstatten.
Besser vor dem 1. Januar 2018 klagen
Das am 1 Januar 2016 in Kraft getretene Gesetz 20/2015, gibt für die Inanspruchnahme dieser Art von Klagen eine neue Frist von 2 Jahren. Wir sind der Auffassung, dass gemäss der spanischen Rechtsordnung und dem Prinzip der Nichtrückwirkung der Gesetze, diese neue Frist nicht für die Verträge und Anzahlungen vor dem Jahr 2016 gilt.
Dennoch raten wir jedem, der das in den Kauf einer Off Plan Immobilie in Spanien investierte Geld verloren hat, jeglichen Anspruch möglichst vom dem 1. Januar 2018 (2 Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsänderung) geltend zu machen.
Sonderfälle, in denen die Rückerstattung des Geldes schwieriger sein könnte.
Obwohl die Rechtsprechung und Auslegung des Gesetzes 57/68 gegenwärtig sehr klar ist, bedeutet dies nicht, dass alle Fälle und alle Forderungen gewonnen werden. Es gibt einige Ausnahmen, die eine Rückgewinnung des Geldes erschweren können, zBsp.:
.- Wenn Käufer kein gewöhnlicher Verbraucher ist. D.h. es handelt sich um ein Unternehmen oder um einen Investor mit spekulativen Absichten.
.- In einigen Sonderfällen war der Bank nicht bekannt, dass die Einlage für den Kauf einer Immobilie bestimmt war.
.- Bei Barzahlungen an die Baufirma.
Diese und andere Sonderfälle sollten im Detail geprüft werden bevor die Klage eingereicht wird.
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Unsere Kanzlei möchte den Betroffenen des Almanzora Country Club Komplex der Huma Mediterraneo, weitere gute Nachrichten übermitteln.
Kürzlich wurden nachfolgende Gerichtsentscheidungen gefällt:
Urteil des Gerichts erster Instanz Nr 2 in Totana, Nummer 52/2017 vom 24. April 2017. Unserer Klage wurde vollständig stattgegeben und die Bank wurde zur Zahlung von € 68,477.16 zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Einlage und zur Erstattung der Gerichtskosten an Herrn P. verurteilt.
Darüber hinaus, haben unsere Mandanten F. und W. die von dem Gericht zugewiesenen € 98.012 und € 89,519.62 bereits zurückerhalten.
Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
Tel: 966 426 185
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