Unser heutiger Artikel handelt über ein kürzlich, wegen außervertraglicher Haftung, gegen die Nachbarn unserer Mandanten erfolgreich abgeschlossenes Gerichtsverfahren. Die Nachbarn unserer Mandanten forderten 14.000 € Entschädigung für Schäden an einer Stützmauer. Sie forderten auch Reparaturarbeiten an der Mauer durchzuführen, um zukünftigen Schäden vorzubeugen.
Vertragliche und außervertragliche Haftung. Verjährungsfrist. Bürgerliches Gesetzbuch.
Das spanische Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwei Arten von rechtlicher Haftung: vertragliche und außervertragliche. Die vertragliche Haftung entsteht, wenn eine Partei gegen vertraglich festgelegte Verpflichtungen verstößt. Die außervertragliche Haftung, (geregelt in den Artikeln 1.902 und 1.903) verpflichtet die Schäden zu ersetzen, die einer anderen Partei durch Handlung oder Unterlassung entstanden sind. Selbst wenn keine vertragliche Beziehung zwischen den Parteien besteht.
In Bezug auf die Verjährungsfrist für außervertragliche Haftungsansprüche legt das spanische Bürgerliche Gesetzbuch eine Frist von 1 Jahr fest, ab dem Datum, an dem die geschädigte Partei Kenntnis von dem Schaden und von der Identität der verantwortlichen Partei erlangt. Wie wir in früheren Artikeln erklärt haben, gibt es Fälle, in denen die Ermitlung dieser Frist bestimmte Besonderheiten aufweist (z. B. bei fortlaufenden Schäden).
Klageschrift und Klageerwiderung. Die Rechtsvertretung unserer Mandanten.
In ihrer Klage forderten die Nachbarn eine finanzielle Entschädigung und die Durchführung von Reparaturarbeiten. Sie argumentierten, dass unsere Mandanten den Boden durch das Hinzufügen von Kies verändert hätten, wodurch dessen Gewicht erhöht worden sei. Sie behaupteten, dies habe die Neigung des Bodens verändert und Schäden an einer Stützmauer in ihrem Grundstück verursacht.
Gegen die erhobenen Beschuldigungen wurde von uns argumentiert, dass kein direkter Zusammenhang zwischen dem hinzugefügten Kies und dem Schaden bestand, da:
– die bereits vorhandenen Schäden auf die schlechte Instandhaltung der Kläger zurückzuführen waren.
– die hinzugefügte Kiesmenge die Neigung des Bodens nicht wesentlich veränderte.
– darüber hinaus, die Forderung verjährt war (Verjährungsfrist von 1 Jahr).
Gerichtsurteil zugungsten unserer Mandanten.
Die Entscheidung des Gerichts ist in mehreren ausschlaggebenden Punkten eindeuting. Sie können das vollständige Urteil einsehen, indem Sie HIER klicken .
Das Gericht erklärte zunächst, dass die Forderung verjährt war. Unser Gutachten bestätigte, dass der Kies im Juni 2018 hinzugefügt wurde. Die außergerichtliche Klage aber erst im Mai 2021 eingereicht wurde. Die im spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Verjährungsfrist von einem Jahr war somit bei weitem überschritten.
Ausserdem kam der Richter zu dem Schluss, dass nicht bewiesen wurde, dass die Kiesaufschüttung unserer Mandanten die angeblichen Schäden verursacht hätte. Vielmehr zeigte es sich, dass die hinzugefügte Menge minimal war. Die Neigung des Bodens nicht wesentlich veränderte oder eine Belastung verursachte, die sich nachteilig auf die Mauer der Kläger auswirkte. Dieser fehlende kausaler Zusammenhang war ein entscheidender Faktor für die Abweisung der Klage und die Verurteilung der Kläger zur Zahlung der Prozesskosten.
Fazit.
White Baos Lawyers sind darauf spezialisiert, die Rechte unserer Mandanten zu schützen und wirksame Rechtsberatung zu bieten. Sind Sie mit einer ähnlichen Rechtssituation konfrontiert (Mauerschaden, Klage gegen den Nachbarn, Schäden durch Bauarbeiten usw.), zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent beraten.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos.
Tel: +34 966 426 185
E-mail: info@white-baos.com
White & Baos 2024 – Alle Rechte vorbehalten.