Der jüngste Streik des Ryanair-Kabinenpersonals in Spanien hat zu einer Vielzahl von Annullierungen der Flüge der letzten Junit und der ersten Julitage geführt. Vielen sind ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften im Fall von Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder Gepäckverlust nicht bekannt. Im heutigen Artikel erklären wir, wann Sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaften wegen Verspätung oder Annullierung geltend machen können, die geltenden Gesetze, Entschädigungen usw.
Welche Flüge sind abgedeckt? Welche Frist habe ich um eine Entschädigung zu fordern?
Alle Flüge, die von einem europäischen Flughafen starten, fallen, unabhängig von ihrem Ziel, unter die EUROPÄISCHE VERORDNUNG 261/2004
Gleiches gilt für diejenigen, die auf einem europäischen Flughafen landen, solange der Sitz der Fluggesellschaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt. Sind seit dem Flugdatum nicht mehr als 5 Jahre vergangen, können Sie Ihren Anspruch geltend machen.
Annulierung des Fluges.
An erster Stelle ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Passagiere mit einem Formular über die ihnen in dieser Situation zustehenden Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Außerdem, wurde die Annullierung erst am Flughafen mitgeteilt, muss die Gesellschaft nach zwei Stunden die Grundbedürfnisse der Betroffenen decken und ihnen Essen und Trinken anbieten.
Der Verbraucher kann zwischen der vollständigen Rückerstattung des Flugtickets oder einem alternativen Flug wählen, der es ihm ermöglicht, sein Ziel so schnell wie möglich zu erreichen. Sollten Sie sich für die Erstattung entscheiden, können Sie ausserdem eine Entschädigung verlangen. Die Höhe variiert je nach Entfernung. Zwischen 250 € (Flüge bis 1.500 Km) und 600 € (Flüge über 3.500 Km). Entscheiden Sie sich für einen Alternativflug, haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Entschädigung. Der Betrag könnte jedoch, je nach Verspätung oder Landung Vor Plan am endgültigen Bestimmungsort, niedriger sein.
Flugverspätung.
Was geschieht, wenn der Flug mit Verspätung startet? Selbst wenn Sie unter diesen Umständen fliegen, können Sie, bei Verspätung von über 3 Stunden, die gleichen, im vorherigen Absatz beschriebenen Entschädigungen verlangen. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft die Übernachtungs- und Unterhaltskosten bis zum neuen Abflug tragen.
Andere Kosten, die ebenfalls zurückgefordert werden können
Die Verspätung oder Annullierung eines Fluges löst oftmals eine Kettenreaktion aus, die sich auf unsere Reise auswirken kann. Mietwagen. Bezahlte Hotels. Eintrittskarten für Shows, Veranstaltungen, Museen usw. Alle diese Ausgaben können geltend gemacht werden, jedoch ist es unerlässlich, alle Entrittskarten, Tickets, Rechnungen usw. aufzubewahren. Bewahren Sie alle mit dem Flug verbundenen Unterlagen auf: E-Mails, Flugticket, Bordkarte usw. Dies ist von entscheidender Bedeutung damit Ihr Anspruch einen erfolgreichen Abschluss findet.
Auch das sogenannte „Overbooking“ (die Fluggesellschaft verkauft mehr Sitzplätze als vorhanden) oder der Verlust von Gepäck begründen einen Anspruch auf Entschädigung, wobei im letzteren Fall die Regelung im MONTREALER ÜBEREINKOMMEN enthalten ist.
Ausnahmen.
Jedoch ist die Fluggesellschaft nicht immer für die unvorhergesehenen Ereignisse verantwortlich, die sich auf ihre Flüge auswirken. Daher kann im Falle einer Annullierung des Fluges in einem Zeitraum von 14 Tagen vor der planmässigen Abflugzeit, keine Entschädigung verlangt werden. Auch dann nicht, wenn die Benachrichtigung zwischen 2 Wochen und 7 Tagen erfolgt und ein Flug mit bestimmten Abflugs- und Ankunftszeiten angeboten wird. Schließlich sind die Fluggesellschaften auch nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet, wenn außergewöhnliche Umstände wie Blitzschlag, medizinische Notfälle, politische Instabilität usw. eintreten.
Schlussfolgerung
Wurde Ihr Flug in letzter Minute annulliert? Hatte er Verspätung, hat man Ihr Gepäck verloren oder konnten Sie wegen Überbuchung nicht fliegen, usw? Zögern Sie nicht, KONTAKTIEREN SIE UNS.
White Baos Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihren Anspruch gegenüber den Fluggesellschaften erfolgreich durchzusetzen. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent beraten, damit Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos.
Tel: +34 966 426 185
E-Mail: info@white-baos.com
White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.
Folgende Dienstleistungen und Artikel könnten Sie interessieren:
Ansprüche gegen Banken. Hypotheken-Swap oder Zinsswapvertrag. Ein neuer Gerichtserfolg gegen eine Bank
Neuer Gerichtserfolg. Immobilien Ansprüche Käufer und Verkäufer, Bauprobleme, Feuchtigkeit, Termiten.
Bankhaftung bei phishing-fällen. Rechtliche beratung. Fachanwalt für bankrecht