Im heutigen Artikel werden wir uns mit einem Problem befassen auf das sicherlich viele unserer Leser irgendwann gestoßen sind. Die Notwendigkeit, eine in einem Land ausgestellte öffentliche Urkunde zu apostillieren oder zu legalisieren, damit sie in einem anderen Land anerkannt wird. Diplome, Zeugnisse, Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Vollmachten, Gerichtsurteile, Strafregisterauszüge. Es sind viele und unterschiedliche Dokumente, die zu einem bestimmten Zeitpunkt apostilliert werden müssen, Ist die Apostille in Spanien immer erforderlich? Welche Wirkungen erzielt sie? Gibt es Ausnahmen? Nachfolgend beschäftigen wir uns mit all diesen Themen.
Apostille. Worum handelt es sich hier? Welche Wirkungen erzielt die Apostille.
Hier ein häufiges Beispiel. Ein in Spanien ansässiger, deutscher Staatsbürger stirbt ausserhalb Spanien. Für die Abwicklung des Nachlassverfahrens muss die im Deutschland ausgestellte Sterbeurkunde ordnungsgemäß mit einer Apostille versehen werden. Welche Rolle spielt hier die Apostille? Durch die Apostille oder die Legalisierung wird diesem Dokument Gültigkeit, Rechtmässigkeit und Authentizität verliehen, damit es von den spanischen Behörden anerkannt werden kann.
Wie funktioniert es in der Praxis?. Zunächst muss die zuständige Behörde die entsprechenden Kontrollen durchführen (Authentizität der Unterschrift und des Unterzeichners, usw.). Anschließend wird auf der Rückseite des zu legalisierenden Dokuments ein Blatt angebracht, das diese Echtheit bescheinigt. Dieses Blatt ist die sogenannte „Apostille “.
Das Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961
Eine der wichtigsten internationalen Vereinbarungen in diesem Zusammenhang ist das Haager Abkommen von 1961. In dem sich die Unterzeichnerstaaten, zur gegenseitigen Anerkennung der Echtheit aller in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet ausgestellten öffentlichen Urkunden verpflichten. Die Bedeutung dieser Vereinbarung liegt in der Tatsache, dass sie von fast 100 Ländern auf der ganzen Welt ratifiziert worden ist. Einschließlich die Europäischen Gemeinschaft, die USA, Kanada, Mexiko, Australien und viele lateinamerikanische Länder. Ihre breite Akzeptanz in der internationalen Gemeinschaft hat die „Haager Apostille“ zu einem der am häufigsten verwendeten Mechanismen für die Anerkennung ausländischer Dokumente gemacht.
Verordnung (EU) 2016/1191: Die Befreiung von jeglicher Legalisation bestimmter Dokumente.
In der Europäischen Union trat am 16. Februar 2019 die Verordnung 2016/1191 in Kraft. Diese Verordnung hat die Beziehungen zwischen den Mitgliedsländern erheblich vereinfacht. Die Wichtigste Neuerung ist die Liste von Dokumenten, die keiner Apostille oder Legalisierung bedürfen. Dazu gehören Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, fehlende Vorstrafen usw. Alle diese Dokumente müssen von den anderen Mitgliedsländern ohne weitere Anforderungen (gegebenenfalls nur die beglaubigte Übersetzung) zugelassen werden.
Apostille in Spanien: Welche Behörde ist jeweils zuständig?
Dies hängt von der Art des Dokuments ab, das Sie apostillieren möchten. Notarielle Urkunden müssen beispielsweise von den Notarkammern (bzw. von den von ihnen benannten Notaren) apostilliert werden. Rechtsdokumente müssen ihrerseits von den Justizbehörden oder den Justizbeamten apostilliert werden. Das Königliche Dekret 1497/2011 bestimmt, welche Behörden jeweils zuständig sind.
White-Baos sind Experten für internationales Privatrecht und wenn Sie Informationen über die Apostille in Spanien benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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