Wie bereits in einem früheren Artikel erwähnt, helfen wir vielen, nicht in Spanien ansässigen Ausländern, dessen Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union liegt, die zuviel bezahlte Erbschafts- oder Schenkungssteuer zurückzufordern. Wie der Oberste Gerichtshof der Europäischen Union und der spanische Oberste Gerichtshof erklärt haben, kann die unterschiedliche steuerliche Behandlung zwischen europäischen Bürgern und den Drittstaatsangehörigen den europäischen Vorschriften zuwiderlaufen.
So wurde es im Urteil des Obersten Gerichts Nr. 242/2018 erklärt. Der Oberste Gerichtshof ist der Auffassung, dass die unterschiedlichen Steuersätze der Erbschafts-und Schenkungssteuer eine klare Einschränkung des freien Kapitalverkehrs bedeuten, die im europäischen Recht verankert sind. Die Eiwohner außerhalb der Europäischen Union zahlen gemäss dem steuerlich weniger vorteilhaften, nationalen Steuergesetz, im Gegensatz zu den Einwohnern der EU, die gemäss den weitaus günstigeren Steuergesetzen der unterschiedlichen Autonomen Regionen Spaniens zahlen. Diese höhere Steuerbelastung hat wiederum eine deutliche Wertminderung der in der EU gelegenen Güter zur Folge hat.
Das in Artikel 56 EGV vorgesehene Verbot der Beschränkung des Kapitalverkehrs gilt für den Kapitalverkehr nicht nur zwischen den Mitgliedsländern der Union, sondern auch in Bezug auf DRITTE LÄNDER.
Seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, kann die spanische Gesetzgebung und die Anwendung eines Steuergesetzes für die nicht in der Union ansässigen Bürger, als diskriminierend und in Widerspruch zu den Gesetzen und Grundsätzen der EU betrachtet werden,
In Anbetracht der möglichen Konsequenzen des Brexit haben viele unserer britischen Kunden die Schenkung Ihrer Immobilie noch vor dem Austritt des Vereinigten Königrechts aus der Gemeinschaft vorgenommen. Andernfalls würden die Kinder außerhalb der EU eine vorhersehbar höhere Schenkungssteuer zahlen, ebenso die Empfänger, die zur Zeit in der EU leben, jedoch beabsichtigen in ein anderes Land (außerhalb der EU) umzuziehen.
Mit dieser neuen Rechtslehre des Obersten Gerichtshofs, ganz gleich ob vor oder nach dem Brexit, ob die Empfänger einer Schenkung außerhalb oder innerhalb der Europäischen Union leben: Die Erbschafts-und Schenkungssteuer (* und andere) muss für alle gleich sein. Auf dieser Grundlage, können die diskriminierenden Steuerabrechnungen in Frage gestellt und angefochten werden.
Möchten Sie die gezahlte Erbschafts- oder Schenkunssteuer zurückfordern, Ihre Nachfolge planen, Ihr Eigentum auf steuerlich effiziente Art und Weise übertragen? Kontaktieren Sie uns. Unser Team steht gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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