Unser heutiger Artikel behandelt den kürzlich von unserer Kanzlei gewonnenen Prozess. Einen Timeshare Anspruch. Unserer Klage wurde stattgegeben. Infolgedessen wurde der Vertrag aufglöst und die Rückzahlung eines Teils der geleisteten Zahlungen angeordnet.
Der konkrete Fall: Ferienkomplex Marriott Son Antem.
Unseren Mandanten wurde eine Woche „Silver“ im Marriott Ferienkomplex in Son Antem auf den Balearen verkauft.
Der Vertrag wurde im Jahr 2002 unterzeichnet, in dem das Gesetz 42/1998 für die Teilnutzungsrechte bereits in Kraft war.
In den wenigen, von den Anbietern, den Unternehmen MCVI bereitgestellten Informationen, wurde nicht angegeben:
.-die Dauer des Vertrags.
.-die Eigenschaften des Feienkomplexes, des Eigentums, usw.
.-die Rechte der Käufer. ZBsp. das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, etc.
Ein Großteil dieser Informationen war nach Angaben der Anbieter in den allgemeinen Bedingungen enthalten. Ein Buch oder eine Broschüre mit bestimmten Informationen, die meinen Mandanten nie übergeben wurde. Obwohl der Vertrag das Gegenteil besagte.
Der inkorrekte Verkauf des Timeshareobjekts. Rechtsgrundlage unserer Klageerhebung.
Unsere Klage basierte im Wesentlichen auf folgenden Punkten:
1.- Der unterzeichnete Vertrag beachtete nicht das Gesetz von 1998 hinsichtlich der maximalen Laufzeit. Diese sollte über 50 Jahre andauern.
2.-Der Vertrag enthielt auch keine grundlegenden Informationen. Das heißt, er hatte nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt: die Grundbuchdaten des Ferienkomplexes, die Beschreibung der Immobilie, die zu zahlenden Beträge usw.
3.-Wir verteidigten, dass trotz der Angaben im Privatvertrag, die allgemeinen Bedingungen nie übergeben wurden. Ebenso, dass die zur Verfügung gestellten Informationen minimal waren.
Schließlich forderten wir die Auflösung des Vertrags und die Rückzahlung der von unseren Mandanten gezahlten Beträge oder gegebenenfalls des Anteils unter Berücksichtigung der Zeitspanne, in der sie ihre Rechte wahrnehmen konnten.
Das Urteil des spanischen Gerichtshofs
Das zugunsten unserer Mandanten gefällte Urteil, kann unter diesem LINK eingesehen werden.
Wie in unserer Klage gefordert, bestätigte der Urteilspruch des Gerichts, dass:
.- der Ferienkomplex, obwohl vor der Verabschiedung des Gesetzes von 1998 errichtet, sich an das Gesetz anpassen und es einhalten muss. Alle Komplexe müssen diese Regelung erfüllen, wenn der Verkauf nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgte. Sie können nicht, wie die MCVI verteidigte, für die Fortsetzung der vorherigen Regelung optieren, ohne das neue Gesetz zu beachten.
.- Der Vertrag, mit einer Dauer von über 50 Jahren, ist nichtig.
.-Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestinformation enthält. Daher muss er ebenfalls für nichtig erklärt werden.
Schließlich erklärt das Urteil die Nichtigkeit des Vertrags und verpflichtet den Marriott-Ferienkomplex, meinen Mandanten 7.522,67 € zurückzuzahlen.
Schlussfolgerung
Wenn Sie einen Teilnutzungsvertrag haben, der als Timesharing bezeichnet wird. In jedem Ferienkomplex: Marriott, Son Antem, Ogisaka Garden, Parque Denia, Anfi Beach usw. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie bei Ihrem Timeshare-Anspruch.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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