Anfrage:
Sehr geehrter Anwalt:
Wir haben einen Reservierungsvertrag für den Kauf einer Villa in Javea (Alicante). Jetzt haben wir erfahren, dass sich die Villa in einer Situation befindet, die nicht unseren Vorstellungen entspricht. Wir wollen den Vertrag kündigen und die geleistete Anzahlung zurückerhalten. Können Sie uns über den korrekten Vorgang orientieren?
Lieber Leser,
Danke für Ihre Anfrage.
Leider können wir Sie nicht beraten, ohne den Vertrag zu prüfen und ohne zu wissen, wo das Problem liegt. Jedoch können wir im Allgemeinen sagen:
Erstens: Wenn das, was Sie als Reservierungsvertrag bezeichnen, ein Vertrag ist, in dem Sie und die Verkäufer den vereinbarten Preis und den Vertragszweck festgehalten haben: d.h. den Kauf einer Immobilie, könnte er als formeller Kaufvertrag betrachtet werden. In diesem Fall, wäre die Möglichkeit einer Kündigung von der Abfassung des Dokuments abhängig.
Daher ist es beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie wichtig, den Vertrag korrekt abzufassen und so Klarheit über die Bedingungen und Auswirkungen einer eventuellen Vertragskündigung zu schaffen.
Zweitens: Es muss geprüft werden, ob die Verkäufer den Umstand, der Sie zur Vertragskündigung führt anerkennen, oder ihn als Verstoß gegen die Vereinbarung betrachten. Haben die Verkäufer ihrerseits eine oder mehrere Verkaufsbedingungen verletzt? Zum Beispiel nicht ordnungsgemässe Eintragungen im Kataster, Grundbuchamt, usw., oder bestehende Konflikte mit der Gemeinde aufgrund eines Verstoss gegen die städtischen Bauvorschriften.
Beim Kauf von Immobilien in Spanien ist es wichtig, die Bedingungen für den Kauf des Immobilienobjekts genau anzugeben. Zum Beispiel: dass sich das Eigentum in einem perfektem städtebaulichem Zustand befindet, dass es ordnungsgemäss registriert ist und über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt usw. Dies hängt von den Vereinbarungen der beteiligten Parteien ab.
Auflösung eines Vertrages
– Vereinbarung zwischen den Parteien: Wenn Sie und die Verkäufer sich über die Auflösung/Beendigung des Vertrags und deren Folgen einig sind, müssen sie im beiderseitigen Einvernehmen eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen, um von den vertraglichen Verpflichtungen und Rechten befreit zu werden.
Kommt es zu keiner Vereinbarung zwischen den Parteien, wird in den meisten Fällen die gerichtliche Auflösung des Vertrags notwendig sein. Das heißt, aufgrund einer Vertragsverletzung, eines irrtümlichen Vertragszwecks, oder aus einem anderen Grund fordert eine der Parteien vor Gericht die Kündigung oder Beendigung des Vertrags
In einigen Fällen wird im Vertrag festgelegt, dass dieser bei Nichterfüllung einer Bedingung, einseitig aufgelöst werden kann. Selbst wenn dies Ihr Fall ist, muss der Vertrag vor einem Notar aufgelöst werden, und in einigen Fällen durch das Gericht. Betrachten Sie der Vertrag als direkt aufgelöst oder gekündigt, können Sie mit schwerwiegenden Rechtsfolgen konfrontiert werden, denn aus rechtlicher Sicht, sind Sie weiterhin an den Vertrag gebunden wenn dieser nicht ordnungsgemäss aufgelöst wurde.
Es ist daher unerlässlich, einen Vertrag aufzusetzen, der die unerlässlichen Bedingungen für den Kauf bzw. Verkauf festlegt, um so zu gewährleisten, dass der Vertrag im Falle eines Problems richtig aufgelöst wird und Sie keine rechtliche Verantwortung übernehmen.
Möchten Sie eine Immobilie in Spanien kaufen oder verkaufen oder einen Vertrag beenden, stornieren oder kündigen. Kontaktieren Sie uns, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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