Anfrage:
Sehr geehrte Anwälte,
Wir wollten die Rückerstattung der von uns bezahlten Hypothekendarlehenskosten verlangen und haben erfahren, dass das jüngste Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofs erklärt, dass diese von dem Kunden und nicht von der Bank zu zahlen sind. Lohnt es sich, die Hypothekenkosten von den Banken zurückzufordern?
Lieber Leser,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unsere Firma hat vielen Verbrauchern geholfen, einen erheblichen Teil dieser Kosten zurückzugewinnen. In Wahrheit bringt, trotz der aktuellen Informationskampagne, dieses neue Urteil keine wesentliche Änderung der Lage. Die Mehrheit der zuständigen Gerichte der Vorinstanz, waren im Gegensatz zum Urteilsspruch des Obersten Gerichts vom 23.12.2015 sder Auffassung, dass die Steuern von dem Verbraucher und nicht von der Bank bezahlt werden müssen.
Zuerst sei gesagt, dass das neue Urteil bis zum heutigen Tag (05.03.2018) nicht veröffentlicht worden ist. Die Pressemitteilung vom Generalrat der Justiz gibt lediglich bekannt, dass nach der Entscheidung des Gerichts die Zahlung der AJD-Steuer dem Verbraucher und nicht der Bank auferlegt werden sollte; und dass der minimale Steueranteil der Rechnung des Notars zu zweit getragen werden soll. Aber diese neuen Urteile (in Wirklichkeit sind es zwei) sind noch nicht veröffentlicht worden.
Zweitens und wie oben erwähnt, haben die Richter der ersten Instanz, zumindest in den mir bekannten Gerichten in Denia und in der Provinz Alicante, die Aufhebung dieser Klausel angeordnet, mit der die Bank dem Kunden die Zahlung aller Kosten auferlegt. Die Bank muss ihre Bearbeitungskosten, die Gebühren des Notars und die Gebühren des Grundbuchamts zurückerstatten, nich aber die Steuer AJD. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs hat sich die aktuelle Lage nicht geändert.
Ist es sinnvoll eine Klage einzureichen?
Nach unserer professionellen Erfahrung ist die Geltendmachung unserer Ansprüche immer noch empfehlenswert. Tatsache ist, dass trotz der Steuer AJD (der wesentliche Teil der Ausgaben) die anderen Elemente noch einen interessanten Betrag ausmachen, der in einem Durchschnittsdarlehen die € 1.500 übersteigen kann.
Unsere Erfahrung zeigt ausserdem, dass die Erfolgschancen eines Verbrauchers, der diese Klausel nicht ausgehandelt hat sehr hoch sind.
Schließlich ist zu beachten, dass aus meiner Sicht, die offensichtliche Absicht besteht, die betroffenen Verbraucher zu entmutigen. In den Medien ist dieser Urteilsspruch als das Ende der Möglichtkeit für Rückerstattung angekündigt worden und dies stimmt nicht. Hinzu kommt die erneute Ratifizierung des einzig kompetenten Gerichts in jeder Provinz für alle Klagen in diesem Zusammenhang, womit die bis jetzt entstandenen Verzögerung weiterhin bestehen bleiben.
In Wirklichkeit können Sie Ihre Ansprüche geltend machen, und wir ermutigen Sie, dies ohne Risiken zu tun. Ausserdem ist es möglich, dass diese Rechtslehre vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft wird. Nach dem Abschreckungsprinzip der Regelung der Verbraucher und Nutzer, die meiner Meinung nach angemessen ist, sollten die Banken verurteilt werden und für sämtliche Aufwendungen des Hypothekendarlehens aufkommen, um sie von der zukünftigen Anwerdung von missbräuchlichen Klauseln abzuhalten. Geschieht dies nicht, und die Banken zahlen nur einen Teil zurück, werden diese Praktiken weiterhin bestehen bleiben.
Für Rückfragen und rechtliche Beratung zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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