Anfrage
Sehr geehrter Anwalt,
Wir haben ein Haus auf dem Land in der Nähe von Denia. Es handelt sich um einen alten Bauernhof, den wir reformierten um sein traditionelles Aussehen zu erhalten. Jetzt möchten wir unser Haus in der Ferienzeit vermieten und man sagt uns, dass diese Tätigkeit in ländlichen Gebieten nicht erlaubt ist. Ist das so?
Sehr geehrter Leser, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die legale Vermietung einer Ferienwohnung ist folgendes notwending:
Consellería de Turismo (Fremdenverkehrsamt). Um ihr Eigentum durch Online-Werbung wochenweise an Urlauber zu vermieten (touristische Vermietung), benötigen Sie eine Lizenz von den Tourismus Behörden. In den meisten Fällen wird ein Antrag gestellt, der in der Regel genehmigt wird.
Besonderheiten der Anträge für Immobilien in ländlichen, nicht erschliessbaren Gebieten.
Befindet sich Ihre Immobilie in einer ländlichen Umgebung, erteilt die Behörde die Lizenz für touristische Vermietung in der Regel nur nach Erfüllung einer Reihe zusätzlicher Anforderungen:
.-Gewerbeerlaubnis der zuständigen Gemeindeverwaltung. Diese Erlaubnis bestätigt, dass die Vermietungstätigkeit gemäss der kommunalen Vorschriften möglich ist und das Sie diese ausüben können.
.- Eine Erklärung des zuständigen Ministeriums (Declaración de Interés Comunitario (DIC)), bezüglich des gemeinschaftlichen Interesses, oder eine offizielle Entscheidung die bestätigt, dass diese Erklärung in Ihrem Fall nicht erforderlich ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Vermietung einer Ferienwohnung und Nutzung einer Landfläche in Valencia, unter anderen,den Regelungen 92/2009 und 5/2014 untersteht.
In Bezug auf die Erklärung des gemeinschaftlichem Interesses. DIC.
Nach den Artikeln 197, 201 und den damit verbundenen Bestimmungen des Gesetzes der Autonomen Region von Valencia Nr. 5/2014 für die Planung, Urbanistik und Landschaft sind allgemeine Bedingungen oder Voraussetzungen für eine DIC:
- Eine Parzelle mit einer Mindestfläche 5000m2.
– Beherbergungs- und Restaurantbetriebe müssen mehr als 5 KM von den nächstgelegenen, ebenfalls für diese Zwecke zugelassenen, unbebauten Grundstücken entfernt sein.
– Ihr Gewerbe ist für die Entwicklung des ländlichen Tourismus oder für die Rückgewinnung eines architektonischen Erbes im ländlichen Gebiete von Interesse.
In einigen Fällen kann auf die Erklärung (DIC) verzichtet werden:
ZBsp. Wiederverwendung der traditionellen Architektur eines Landhauses für einen Beherbergungsbetrieb, einen Weinkeller, einer Ölmühle und ein Gastronomiebetrieb.
Kurz gesagt:
Befindet sich Ihr Haus in einem ländlichen Gebiet (auf einer nicht bebaubaren Grundfläche), dan benötigen Sie eine Lizenz und eine besondere Erklärung um diese Tätigkeit legal ausüben zu können. Obwohl es sich um einen etwas komplexen Prozess handelt, empfehlen wir immer, die Regeln zu respektieren, da bei einem Verstoss, die Strafzahlungen, Geldbußen usw. schwerwiegende Folgen haben können.
Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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