Beim Kauf, Verkauf oder Miete einer Immobilie ist es wichtig, bestimmte rechtliche Aspekte zu kennen, die die Transaktion beeinflussen können. In der Autonomen Gemeinschaft Valencia hat die Bewohnbarkeitserklärung in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Was genau ist dieses Dokument? Wann wird es benötigt? Nachfolgend analysieren wir die Angelegenheit im Detail.
Was ist die Verantwortliche Erklärung des Erst- oder Zweitbezugs?
Die Verantwortliche Erklärung für den Erst- oder Zweitbezug ist das Dokument, das die frühere Bewohnbarkeitsbescheinigung oder Bezugslizenz ersetzt hat. Ihr Hauptzweck besteht darin, die verwaltungsmäßige Bewohnbarkeit einer Immobilie zu bescheinigen. Mit anderen Worten: Sie bestätigt, dass die Wohnung die erforderlichen Bewohnbarkeitsbedingungen erfüllt und den geltenden städtebaulichen Vorschriften entspricht. Die Vorschriften für dieses Dokument variieren in den Autonomen Gemeinschaften Spaniens. In der Autonomen Gemeinschaft Valencia liegt die Verantwortung für die Verwaltung und Ausstellung bei den lokalen Gemeinde- und Stadverwaltungen.
Regelung der Verantwortlichen Erklärung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia.
Die verantwortliche Erklärung ist im Dekret 12/2021 des valencianischen Parlaments vom 22. Januar geregelt. Die aktuelle Gesetzgebung vereinfacht das Verfahren und ermöglicht den Bezug einer Immobilie, ohne auf eine ausdrückliche behördliche Genehmigung warten zu müssen. Sobald die Erklärung beim zuständigen Rathaus eingereicht wurde, gilt sie automatisch als gültig und berechtigt zum Bezug der Immobilie. Die Behörden behalten sich jedoch das Recht vor, die eingereichten Unterlagen jederzeit nachzuprüfen. Sollten sie einen Fehler oder einen Verstoß feststellen, können sie die Gültigkeit der Verantwortlichen Erklärung widerrufen.
Wann ist die verantwortliche Erklärung erforderlich?
Die verantwortliche Erklärung für den Erst- oder Zweitbezug ist in folgenden Fällen obligatorisch:
– Erstbezug von Neubauimmobilien.
– Immobilien, die einer größeren Renovierung unterzogen wurden, die die Bedingungen, unter denen die ursprüngliche Genehmigung erteilt wurde, wesentlich verändert hat.
– Nutzungsänderung der Immobilie (z. B. von Gewerbe- zu Wohnzwecken).
– Zweitbezug von Gebrauchtimmobilien, wenn das Eigentum übertragen wird oder neue Versorgungsverträge erforderlich sind.
– Verpachtung und Touristenvermietung.
– Usw.
Welche Unterlagen werden für die Abgabe einer Verantwortlichen Erklärung benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein Gebrauchtobjekt handelt. Für Neubauimmobilien sind die Anforderungen deutlich umfangreicher.
Für Zweitübertragungen (Kauf und Verkauf von Gebrauchtwohnungen) reichen bis jetzt die Vorlage von Strom- und Wasserrechnung, der Nachweises der Zahlung der Gemeindesteuer (IBI) und einer von einem Architekten unterzeichneten Bewohnbarkeitsbescheinigung aus. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, und jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Viele Gemeindeverwaltungen verlangen außerdem einen Nachweis über den Anschluss der Immobilie an die Kanalisation oder alternativ über eine den geltenden Vorschriften entsprechende Klärgrube. Dies ist beispielsweise in Denia der Fall. Darüber hinaus kann bei Immobilien über 50 Jahre ein Gebäudebewertungsbericht (IEE) erforderlich sein.
Schlussfolgerung
Die Verantwortliche Erklärung (früher bekannt als Bewohnbarkeitsbescheinigung oder Bezugslizenz) ist ein wichtiges Dokument bei jedem Immobilienkauf und oft Anlass für Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. White-Baos Rechtsanwälte sind Experten für Immobilienrecht und Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen. Wir unterstützen Sie gerne – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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