Die Frist für die Einleitung rechtlicher Schritte für die Eintreibung einer Schuld ist nicht unbegrenzt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist geht das Recht auf Geltendmachung einer Forderung verloren.
Die allgemeine Frist für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens wurde durch das Gesetz 42/2015 vom 6. Oktober 2015 von 15 Jahren auf nur 5 Jahre herabgesetzt. Jedoch wurde, um die vor Inkrafttreten des Gesetzes erworbenen Rechte nicht zu beeinträchtigen, in der Übergangsbestimmung V festgelegt, dass alle vor der Änderung zustandegekommenen persönlichen Handlungen, den Bestimmungen des Artikels 1939 des Bürgerliches Gesetzbuchs unterliegen. Dies bedeutet, obwohl für diese Verpflichtungen noch eine Verjährungsfrist von 15 Jahren gilt, dass sie auf 5 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, einen Tag nach seiner Veröffentlichung, auf den 7. Oktober 2015 herabgesetz wird.
Die Lage wäre wie folgt:
– Die zwischen dem 7. Oktober 2000 und dem 7. Oktober 2005 entstandenen rechtlichen Verpflichtungen verjähren nach 15 Jahren. Die Mehrzahl sind bereits verjährt, ebenso wie die vor dem erstgenannten Datum entstandenen Verpflichtungen.
– Das Ablaufdatum der Verjährungsfrist der zwischen dem 7. Oktober 2005 und dem 7. Oktober 2015 entstandenen rechtlichen Verpflichtungen ist der 7. Oktober 2020.
– Für die ab dem 7. Oktober 2015 entstandenen rechtlichen Verpflichtungen, gilt die neue Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Habe ich meinen Darlehensvertrag zwischen 2005 und 2015 unterzeichnet, bedeutet dies, dass ich ab dem 7 Oktober 2020 keine Ansprüche geltend machen kann?
Derzeit gibt es zwei rechtliche Auslegungen:
Gemäss der ersten Auslegung, begint die Verjährungsfrist für eine Rückerstattungsklage erst ab dem Datum, an dem die Nichtigkeit der Klausel erklärt wird, da das Recht, die Rückgabe zu verlangen, mit der Nichtigkeit der Klausel verbunden ist. Wichtig ist zu erinnern, dass im Gegensatz zur Möglichkeit eine Klage gegen einen zu Unrecht bezahlten Betrag einzureichen, die Klage basierend auf die Nichtigkeitserklärung der Klausel niemals verjährt. Zusammenfassend würde dies bedeuten, dass KEINE zeitliche Begrenzung für die Einleitung rechtlicher Schritte besteht.
Einige Gerichte vertreten jedoch eine zweite Auslegung und sind der Auffassung, dass die Nichtigkeits- und Anspruchsklagen unabhängig voneinander sind. Daher würde die Verjährungsfrist bereits an dem Tag beginnen, an dem die Gebühren für die Unterzeichnung und Eintragung des Darlehensvertrags bezahlt wurden. Dies würde bedeuten, dass die neue Verjährungsfrist uneingeschränkt anwendbar wäre und, dass am 7. Oktober 2020 eine massive Verjährung der Klagemöglichkeiten eintreten würde.
Welchem Kriterium sollten wir uns anschliessen?
Obwohl wir diese letzte Auslegung nicht teilen, wird der spanische Oberste Gerichtshof oder der Gerichtshof der Europäischen Union die zu befolgenden Kriterien festlegen. Wurde Ihr Hypothekendarlehen zwischen 2005 und 2015 unterzeichnet, wäre der beste Weg die Klage vor dem 7. Oktober 2020 einzureichen, um das Risiko zu vermeiden und Ihr Anspruchsrecht nicht zu verlieren,
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Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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