Boden-Klausel. Der Gerichtshof der Europäischen Union verurteilt die Banken zur Rückzahlung der während der gesamten Laufzeit des Darlehens zuviel gezahlten Zinsen.

Jüngste Berrechnungen schätzen die Kosten für die spanischen Banken nach dem Urteil der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 (EDJ 2016/226005) auf 3 bis 5 Millarden Euro ein. Der endgültige Kostenaufwand wird von der Anzahl der betroffenen Verbraucher abhängen, die ihre Rechte geltend machen und die Ungültigkeit der Boden-Klausel oder der beschränkten Zinzanpassung verlangen wollen. 

Wie unsere Leser bereits wissen, wurde die sogenannte Boden-Klausel von vielen spanischen Banken in die Hypothekendarlehensverträge aufgenommen um so zu gewährleisten, dass die endgültigen Zinszahlungen trotz des vereinbarten variablen Zinssatzes von zBsp. Euribor + 1%, nie unter beispielsweise 3,5% fallen. 

Aufgrund der derzeitig extrem niedrigen Zinsätze, entsteht für die Verbraucher durch diese Beschränkung ein bedeutender Schaden, zumal sie in der Regel nicht ausreichend über die möglichen langfristigen Auswirkungen dieser Klausel informiert wurden.

Der Oberste Spanische Gerichtshof (TS) erklärte die Nichtigkeit dieser Klausel in den Fällen, in denen der Verbraucher keine oder nur unzureichende Information erhielt.   Jedoch wurden die Ansprüche auf Rückzahlung der unrechtmässig eingenommenen Summen erst ab dem Tag des Urteilspruchs, d.h. dem 9. Mai 2013 beschränkt.

Die zeitliche Beschränkung der Nichtigkeit der Boden-Klausel ist laut dem Europäischen Gerichtshof  ein Verstoß gegen das Recht der EU, insbesondere gegen den Artikel Nummer 6 der europäischen Richtlinie 93/13. Im Gegensatz zu dem Obersten Spanischen Gerichtshof ist der Gerichtshof der Eu der Auffassung, dass nach der Nichtigkeitserklärung die Boden-Klausel nie existiert hat, und dass alle zuviel gezahlten Zinsen seit Beginn des Darlehensvertrages zurückgefordert werden können.

Darüber hinaus stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass die zeitliche Beschränkung des Obersten Spanischen Gerichtshofs einen unzureichenden und unvollständigen Schutz der Verbraucher gewährt. Sie ist weder angemessen, noch steht sie mit dem europäischen Recht im Einklang.  Weiterhin wird dargelegt, dass die Auslegung des Rechts der Union und die Befugnis die Auswirkungen der Nichtigkeitserklärung zu beschränken, einzig und allein dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten bleibt.

Wie von der Mehrzal der spanischen Juristen verteidigt, sollte diese missbräuchliche Vertragsklausel von Anfang an als inexistent betrachtet werden. Desweiteren möchten wir unsere Leser daran erinnern, dass das EU-Urteil für die Spanischen Gerichtshöfe bindend ist.

 

Die Betroffenen der Boden-Klausel haben Recht auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Zinsen und auf eine Neuberechnung der Tilgungspläne und des ausstehenden Kapitals ihrer Hypothekendarlehen, seit Beginn des Darlehensvertrages.

 

Für Rückfragen zu diesem Thema, steht unser Expertenteam gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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