Der Oberste Justizrat hat mit der Vereinbarung vom 25. Mai 2017 die Spezialisierung von 54 Gerichten (im Prinzip 1 Gericht pro Provinz) genehmigt. Insofern es sich bei dem Kläger um eine Privatperson (näturliche Person) handelt, haben diese Gerichte die alleinige Kompetenz über die Klagen gegen die Banken, Boden-Klauseln, Hypothekenkosten, Zinsen, Mehrwährungsdarlehen, usw.
Rechtsprechungsbereich: Die Klagen, die in diesem Zusammenhang in der gesamten Provinz eingereicht werden, unterliegen der ausschließlichen Kompetenz dieser Gerichte. Dies bedeutet, dass ein einziges Gericht der Provinz Alicante die Urteile der gesamten Provinz fällen wird.
Zeitlichkeit: Diese ausschliessliche, auf die Provinz beschränkte hat Juni 2017 begonnen und ist zunächst bis zum 31.12.2017 festgesetz. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sie verlängert wird.
In der Provinz Alicante Für die Gemeinden wie zBsp. Denia, Javea, Jalón, Alicante, Elche, Calpe, Orihuela, Torrevieja, usw., ist das Gericht Erster Instanz Nr 5 (bis) der Stadt Alicante zuständig.
Obwohl die Gründung dieser spezifischen Gerichte im Prinzip eine Beschleunigung der Vorgänge beabsichtigt, deutet alles darauf hin, dass eine Lawine meherer Tausend Klagen die Kapazität dieser Fachgerichte überschreiten wird. Es durchaus möglich, dass sie zusammenbrechen und sehr erhebliche Verzögerungen auftreten.
Was können die Betroffenen tun, die eine Klage einreichen möchten?
Eine Vorhersage ist äusserst schwierig. Es bestehen jedoch 2 Möglichkeiten:
- Die Klage vor dem Gericht Erster Instanz Nr 5-bis in Alicante einzureichen.
Ein spezialisiertes Gericht würde unseren Fall übernehmen. Wir müssen jedoch mit einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens und des Urteils rechnen.
- Bis Januar 2018 zu warten.
Voraussichtlich kann das Verfahren wieder in dem nächstliegenden Gericht des Klägers, d.h. in dem Gerichtsbezirk seiner Gemeinde, eingeleitet werden.
Auf jeden Fall ist die Lage ungewiss und die Kläger sind verunsichert.
- Es ist ungewiss, ob das Fachgericht gut funktionieren wird oder nicht, ob die Klagen zügig oder stockend abgewickelt werden, ob die Urteile mehr zugunsten der Betroffenen ausfallen werden oder nicht.
- Ebenso ist unklar, ob diese Fachgerichte, wie ursprünglich vorgesehen, ihre ausschließliche Zuständigkeit nur bis zum 31.12.2017 beibehalten. Sollte die alleinige Kompetenz verlängert werden, ist ein weiteres Warten ab 2018 sinnlos.
Für Rückfragen zum Thema Klagen gegen Banken, Boden-Klausel, Hypothekenkosten usw. stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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