Der IRPH-Referenzindex.
In zahlreichen Artikeln haben wir die Rechtsansprüche gegen den IRPH behandelt. Der IRPH ist ein Referenindex, der die variablen Zinsen einiger Hypothekendarlehen in Spanien festlegt und dessen Transparenz und Missbräuchlichkeit zweifelhaft und umstritten sind.
Es muss entschieden werden, ob der Verbraucher zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Hypothekendarlehensvertrags die Konsequenzen verstanden hat. Das heisst, ob er u.a. die Unterschiede zwischen den IRPH und den Euribor kannte und die Folgen den Vertrag mit einem oder anderem Index abzuschließen.
Der EuGH.
Der spanische Oberste Gerichtshof erklärte seinerzeit, dass die IRPH-Klausel von den Prüfungen eines Transparenzverfahrens ausgeschloßen war. Später korrigierte der Gerichtshof der Europäischen Union den Obersten Gerichtshof Spaniens und erklärte, dass sich diese Klausel dem Transparenzverfahren unterziehen sollte.
Darüber hinaus bemerkte der EuGH, dass die in Spanien geltenden Vorschriften für die Festlegung der Transparenz einer Klausel geprüft werden müssten. Hauptsächlich handelt es sich hier um die von den Banken zur Verfügung zu stellenden Informationen.
Entscheidend sind die Verordnung 5/5/1994 und das Rundschreiben 8/1990. Für die meisten Kredite massgebend wird angegeben, dass dem Kunden vor der Unterzeichnung des Darlehensvertrags, die Entwicklung des Index (in diesem Fall der IRPH) der vorherigen zwei Jahre bekannt sein muss.
Es ist klar dass, soweit wir die Handlungsweise der Banken kennen, diese Informationspflicht nicht erfüllt wurde.
Angesichts des EuGH-Urteils vom März 2020, war die mangelnde Transparenz und daher Nichtigkeit vieler IRPH-Klauseln der eingereichten Klagen abzusehen.
Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den IRPH-Referenzindex.
Am 21. Oktober 2020 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof eine Pressemitteilung. Sie kann unter folgendem LINK konsultiert werden:
In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass über vier Überprüfungsverfahren gengen den IRPH entschieden wurde.
Nachfolgend wird gesagt, dass aus der mangelnden Informationen über die Entwicklung des IRPH, der Mangel an Transparenz hervorgeht.
Unerklärlicherweise bemerkt das Gericht nach dieser Analyse, dass kein Missbrauch bestanden hat und demzufolge wird der Index nicht aufgehoben.
Wir wollen KEINE voreiligen Schlussfolgerungen ziehen. Logischerweise müssen wir auf die Veröffentlichung der Urteile warten, da zur Zeit nur die Pressemitteilung vorliegt.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass sich der Oberste Gerichtshof erneut bloßgestellt hat.
Eine, dem Verbraucher auferlegte Klausel kann nicht an erster Stelle als instransparent und nachträglich als nicht missbräuchlich erklärt werden.
Wir nehmen an, dass der Oberste Gerichtshof versucht hat zu argumentieren, dass der IRPH, obwohl die obligatorischen Informationen nicht gegeben wurden, ein offizieller Index und daher leicht zugänglich ist.
Tatsache bleibt, dass dieses Argument gefährlich ist, da:
.- der Oberste Gerichtshof das Versäumnis, verbindliche Informationen zu übermitteln ohne Konsequenzen lässt. Es scheint keine Konsequenzen zu haben wenn die Banken ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
.- die Bank ein Doppelurteil einführt. Für die Beurteilung einer Klausel als missbräuchlich reicht es anscheinend nicht mehr aus, dass sie nicht transparent ist. Nach der ersten Prüfung wird ein ein zweites Verfahren für die Erklärung der Missbräuchlichkeit beabsichtigt. Dies entspricht unserer Auffassung nach, weder den europäischen Richtlinien noch der Rechtsprechung des EuGH.
Wir vertrauen darauf, dass der EuGH, wie zuvor mit den Boden-Klauseln usw., den Obersten Gerichtshof Spaniens erneut korrigieren wird.
Unserer Meinung nach, ist bedauerlicherweise, das Image des Obersten Gerichtshofs ernsthaft beschädigt.
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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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