Probleme mit den Bäumen des Nachbarn. Rechte und Pflichten. Maximaler Abstand un und Höhe. Bürgerliches Gesetzbuch. Gemeindeverordnungen. Rechtsberatung.

Probleme mit den Bäumen des Nachbarn.

Das Zusammenleben zwischen Nachbarn ist nicht immer einfach. Wir haben mehrfach die in den  Eigentümergemeinschaften auftretenden Probleme behandelt. Im heutigen Artikel analysieren wir den in vorherigen Artikeln behandelten, und in letzter Zeit oftmaligen Gegenstand vieler Anfragen. Die Streitigkeiten, die entstehen, wenn die Bäume des Nachbarn zu nahe an den Grenzen unseres Grundstücks gepflanzt werden. Welche Regelung ist in diesen Situationen maßgebend? Das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Gemeindeverordnungen? Ausser dem Mindestabstand… Muss auch die Höhe  berücksichtigt werden? All diese Probleme werden nachfolgend erläutert:

Welche Regelung hat Vorrang? Bürgerliches Gesetzbuch, Gemeindeverordnungen oder die ortsüblichen Gewohnheiten?

Um ein Problem dieser Art lösen zu können, muss man sich zuerst über die geltenden Vorschriften informieren. Die Antwort findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Gemäß Artikel 591, müssen bei der Bepflanzung von Bäumen in der Nähe der Grundstücksabgrenzung, die festgelegten Abstände eingehalten werden:

– An erster Stelle in den Gemeindeverordnungen.

– Zweitens, und falls keine Gemeindeverordnungen bestehen, in den ortsüblichen Gewohnheiten  (obwohl es nicht immer einfach ist, sie nachzuweisen).

– Schließlich und in Ermangelung der beiden vorherigen, gelten die Regelungen bezüblich der Abstände des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Regelung: Artikel 591 und 592.

Welche genauen Abstände sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor? Hohe Bäume dürfen bestenfalls 2 Meter von der Trennlinie entfernt gepflanzt werden. Bei Sträuchern oder niedrigen Bäumen reduziert sich der Abstand auf 50 Zentimeter.

Wenn sich die Äste über das Nachbargrundstück ausbreiten, hat der Nachbar das Recht zu verlangen, dass sie geschnitten werden. Wird anstatt der Äste sein Eigentum durchwurzelt, kann er die Wurzeln selbst schneiden.

Sehen wir uns einen praktischen Fall an. Die Gemeideverordnungen der Stadt DENIA zum Schutz von Bäumen und zur Erhaltung von Grundstücken.

Der Abstand der Bäume zu der Trennlinie zwischen den Grundstücken, ist in der Baumschutzverordnung  (Art. 7.7) festgelegt. In diesem Fall sagen Gemeindeverordnung Bürgerliches Gesetzbuch dasselbe: Mindestabstand der hohen Bäume 2 Meter, der niedrigen Bäume 50 Zentimeter.

Und was ist mit der Höhe? Wie ist sie geregelt? Das hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Fahren Sie mit dem vorherigen Beispiel fort. In Denia finden wir die Gemeindeverordnung für den Parzellenschutz. In den Artikeln 43 und 44 wird die Höhe der Bäume eines auf natürlicher Weise umzäunten Grundstücks (d.h. mit einer Reihe nebeneinander gepflanzten Bäume) auf maximal 2 Meter begrenzt.

Fazit.

Wenn Sie die Bäume Ihres Nachbarn stören, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.White-Baos Abogados wird Ihren Fall sorgfältig prüfen: die geltenden Gemeindeverordnungen, die Möglichkeiten Ihres Anspruchs, usw. und  Sie fachkundig Thema beraten.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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