Die für Ehepartner günstigste Methode für die Übertragung von Immobilien in Spanien.

Die für Ehepartner günstigste Methode für die Übertragung von Immobilien in Spanien.

Anfrage:

Mein Mann und ich besitzen ein Appartment an der spanischen Costa Blanca und möchten unser Eigentum nur auf meinen Namen umschreiben. Uns wurde gesagt, dass wir die Schenkungssteuer nach der letzten Steuerreform gemäss Regelung der Autonomen Region Valencia zahlen, obwohl wir nicht in Spanien ansässig sind.

Weiterhin haben wir erfahren, dass unter diesen Umständen eine Schenkung zu meinen Gunsten für uns am vorteilhaftesten wäre. Ist das so?

Sehr geehrte Leserin

 An erster Stelle möchten wir die Änderung der Steuerregelung für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Spanien bestätigen. Obgleich Sie nicht in Spanien ansässig sind, können Sie die Schenkung Ihres Immobilienbesitzes an der Costa Blanca (Comunidad Valenciana) gemäss autonomen Bestimmungen vornehmen. Bestimmungen, die in der Regel weitaus vorteilhafter als die zentrale Schenkungssteuer sind.

 Die Besteuerung ist der Autonomen Gemeinschaft überlassen und wird durch das Gesetz 13/1997 der “Generalitat Valenciana” geregelt und laut Artikel 10 Bis, sind eine Reihe von Steuerabzügen vorgesehen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Reduzierung von € 100.000 (möglicherweise sogar höher) bei Schenkungen an Vor-und Nachfahren (Kinder, Enkelkinder, Eltern und Grosseltern)

 Die Rechtsvorschriften der Comunidad Valenciana sehen ebenso eine Steuerrückvergütung von 75% (mit einer Höchstgrenze von € 150.000) für Schenkungen zugunsten der Kinder, Enkelkinder, Eltern und Grosseltern vor. Daher sind Schenkungen zwischen nahen Verwandten mit erheblichen Steuervorteilen verbunden.

 Bedauerlicherweise, sieht die Gesetzgebung des Land Valencia keine Reduzierung, oder Vergütung bei Schenkungen unter Ehepartnern vor. (doch im Erbfall). Demzufolge würde für Sie, trotz Anwendung der Gesetzgegung der Autonomen Gemeinschaft Valencia, die zu entrichtende Steuer hoch ausfallen.

 In Ihrem Fall (der gesammte Besitz ist auf den Namen beider Ehepartner registriert), könnten Sie den Anteil Ihres Mannes kaufen. Besser wäre jedoch, wenn Sie die Auflösung des gemeinschaftlichen Eigentums vereinbaren. „División de la cosa común (o proindiviso)” und Ihren Mann für die Übertragung seiner Eigentümerrechte auf Ihren alleinigen Namen entschädigen. Hier ist es von Vorteil, dass der Vorgang aus rechtlicher Sicht nicht als Verkauf und Kauf einer Immobilie betrachtet wird. Ebenso vorteilhaft sind die steuerlichen Aspekte, da die Steuer in der Autonomen Region Valencia 1.5% des Gesamtwerts der Immobilie ausmacht.

 Vor Übertragung des Eigentums empfehlen wir, die verschiedenen Möglichkeiten angemessen auszuwerten, da dies eine beträchtliche Steuereinsparung bedeuten könnte.

 Für Rückfragen zum Thema steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.

 Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

FACEBOOK.

2015

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert