Die Garanten in den Mietverträgen. Räumungsverfahren gegen Bürgschaftsgeber in Spanien.

Es gibt viele Gründe, warum die Bürgschaft eines Dritten mit  einer anerkannten Zahlungsfähigkeit, eine der besten Garantien ist, die ein Eigentümer/Vermieter einer Immobilie von einem Mieter/Pächter in Spanien anfordern und erhalten kann.  

 

Je nachdem, wie die Bürgschaft/Garantie im Vertrag vereinbart und abgefasst worden ist, nimmt der Bürgschafts-oder Garantiegeber des Hauptschuldners (Mieter/Pächter) eine gesamtschuldnerische Haftungsverpflichtung auf sich. Ist der Bürgschafts-oder Garantiegeber zahlungsfähig, beschränkt sich seine Haftung nicht auf einen bestimmten Betrag, er muss für die gesamten Verbindlichkeiten des Mieters/Schuldners aufkommen, wie zBsp. nicht gezahlte Miete, Schäden an dem Haus, usw.

 

Ein weiterer interessanter Grund ist, dass für die Beteiligten (Bürgschaftsgeber, Vermieter, Mieter/Pächter) keine zusätzlichen Kosten entstehen.   In einigen Fällen werden die Mieter aufgefordert eine Bankgarantie vorzulegen, was entweder die Zahlung einer Provisionsgebühr, die Sperrung eines gewissen Betrags oder die Zahlung außerordentlicher Monatsraten für die Kaution, usw., bedeutet.

Alle diese Garantien sind für den Mieter mit Kosten oder mit zusätzlichen Zahlungen an den Vermieter verbunden. Wird die Bürgschaft aber von einem Garanten oder Garantiegeber gestellt, fallen keine Ausgaben oder Kosten an.

 

Bei der Ausarbeitung der Klauseln im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Bürgschaftsgeber ist es von grundlegender Bedeutung, den Rat eines spanischen Fachanwaltes  einzuholen, um sicherzustellen, dass der von den Parteien verfolgte Zweck erfüllt wird.

 

Gerichtliches Räumungsverfahren wegen Nichtzahlung.

Das gerichtliche Räumungsverfahren wegen Nichtzahlung weist zahlreiche Eigentümlichkeiten und Besonderheiten auf, die im Zivilprozessrecht (Ley de Enjuiciamiento Civil (LEC) festgehalten  sind.

Obwohl die allgemeine Regel gilt, dass der gesetzlichen Räumungsklage und der Forderung von Beträgen keine andere Forderung angerechnet werden kann, ist es zulässig in derselben Räumungsklage wegen Nichtzahlung, gegen die Bürgschaftsgeber zu klagen.  Diese, in Artikel 437.4.3 der LEC festgehaltene Besonderheit legt fest, dass gegen die Garanten/Bürgschaftsgeber gerichtlich vorgeganngen werden kann, insofern diese eine vorherige Zahlungsaufforderung erhalten haben. Wenn Sie gegen den Mieter und auch gegen seinen Garanten klagen und die gerichtliche Zwangsräumung wegen Nichtzahlung fordern, dürfen Sie nicht vergessen, dem/den Bürgschaftsgeber/n vor Einreichung der Klage eine Mahnung zu senden.

 

Wünschen Sie eine kompetente Rechtsberatung für die Erstellung eines Mietvertrags in Spanien? Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters sichern und einen Garanten in den Vertrag einfügen können? Für Rückfragen zum Thema, und wie Sie vor Gericht klagen und die Räumung wegen Nichtzahlung fordern können, Kontaktieren Sie uns!  Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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