Das Mietgesetz des Jahres 1994 regelt den Großteil der Vermietungen von Wohn- oder Geschäftsräumen usw. in Spanien. Obwohl noch in Kraft, hat es sich im Laufe der Jahre erheblich verändert. Die letzte Reform wurde durch das Königliche Dekret Nr. 7/2019 vom 1. März und dessen Dringlichkeitsmaßnahmen in Bezug auf Wohnung und Miete vorgenommen.
Diese letzte Reform hat zu bedeutenden Änderungen der Mietbedingungen geführt. Einige dieser wichtigen Änderungen werden nachfolgend erläutert.
Zum Ersten erhöht sich die Mindestlaufzeit der Mietverträge der WOHNOBJEKTE von drei auf fünf Jahre und wird keine Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Mindestmietzeit ebenfalls fünf Jahre. Handelt es sich bei dem Vermieter der Wohnung um ein Unternehmen, verlängert sich die Mietdauer auf bis zu sieben Jahre. Es wird somit beabsichtigt, dem Mieter mehr Sicherheit und Stabilität zu geben.
Im Rahmen der vorherigen Regelung musste der Eigentümer den Mieter einen Monat im Voraus benachrichtigen wenn er den Vertrag nicht verlängern wollte. Diese Frist erhöht sich auf vier Monate, sodass der Mieter einen größeren Planungsspielraum für die Suche einer anderen Wohnung hat. Im Gegenzug, muss der Mieter, der den Vertrag nicht verlängern möchte, den Eigentümer mindenstens zwei Monate im Voraus von seiner Absicht in Kenntniss setzten. Somit werden auch, wenn auch in geringerem Umfang, die Rechte des Eigentümers verstärkt.
Ausserdem ist für Kautionen und Bürgschaften eine Höchstgrenze von drei Monatsraten festgelegt worden. Dh., dem Kautionsmonat im engen Sinne, können zusätzlich nur zwei Monatsraten hinzugefügt werden.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Zwangsräumungen. Diese Fälle werden nicht durch das Mietgesetz sondern durch die Zivilprozessordnung geregelt. Diese Änderung gibt dem verklagten Mieter oder der Person, die das Haus unrechtmässig besetzt, die Möglichtkeit, den sozialen Dienst über seine Situation zu informieren. Befindet sich der Beklagte, nach Auffassung des Sozialdienstes in einer prekären Lage, kann das Gericht die Zwangsräumung für einen Zeitraum von höchstens einem Monat stoppen oder für drei Monate, wenn der Eigentümer ein Unternehmen ist.
Was geschieht wenn ich meine Wohnung bereits vor der Änderung des Gesetzes vermietet habe?
In diesem Fall gilt für Sie das zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Gesetz, dh. ihr Mietvertrag unterliegt weiterhin den im vorherigen Gesetz festgelegten Bedingungen.
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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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