Die Möglichkeit, die Änderung der Unterhaltszahlung für einen Minderjährigen zu beantragen. Aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes

Änderung der Unterhaltszahlung. Geburt eines weiteren Kindes.

Ansatz.

Im heutigen Artikel behandeln wir die Frage, ob die Geburt eines weiteren Kindes zu einer Änderung der Unterhaltszahlung führen kann. Unterhalt, der zuvor zwischen den Parteien vereinbart oder von einem Richter entschieden wurde. Was normalerweise in einem  Scheidungs- oder Trennungsverfahren geschieht.

Dies ist eine häufig auftretende Situation. So ist es üblich, dass nach der Trennung eines Ehepaars mit Kindern, die Eltern ein neues Leben beginnen. Und das sie  Kinder mit ihren neuen Partnern haben. Folglich ist es möglich, dass der zur Zahlung des Unterhalts des Minderjährigen verpflichtete Elternteil beantragen möchte, dass die Alimentenzahlungen gekürzt werden. In Anbetracht, dass sie ein neues Kind, mit  Bedürfnissen haben.

Ausgangsposition.

 Wahrheit ist, dass die Antwort hierauf zunächst überhaupt nicht klar war. Nun, waren viele Gerichte der Ansicht, dass die Geburt eines weiteren Kindes die Verpflichtungen und den für die Kinder aus einer früheren Beziehung vereinbarten Unterhalt nicht beeinträchtigte.

Aber diese Position hat sich geändert. Es gibt bereits zahlreiche Präzedenzfälle, die bestätigen, dass dies ein Grund für die Änderung der vereinbarten Entschädigung sein kann.

Aus rechtlicher Sicht:

Müssen mehrere rechtliche Erwägungen berücksichtigt werden:

1.- Offensichtlich haben Eltern das Recht, ihr Leben wieder aufzubauen. Und folglich weitere Kinder zu haben. Dies ist eine persönliche Grundfreiheit.

2.-Rechtlich gesehen sind alle Kinder gleich, ob sie der Ehe entstammen oder nicht. Ebenso wie die Kinder aus früheren Beziehungen, haben die nachfolgenden Kinder daher das Recht, dass ihre Mutter oder ihr Vater sich um sie kümmert.

3.-Aus rechtlicher Sicht muss die Erfüllung der für die Kinder vereinbarten Unterhaltsverpflichtungen gewährleistet sein. Mit anderen Worten, die Gerichte müssen dafür Sorge tragen, dass die Unterhaltszahlungen eingehalten werden.

Spanische Gerichte.

Im Allgemeinen wird jetzt akzeptiert, dass die Geburt weiterer Kinder eine Änderung der Umstände darstellt. Dies kann dazu führen, dass die für die Minderjährigen vereinbarten Zahlungen geändert werden.

So haben zahlreiche Gerichte, Landgerichte und der Oberste Spanische Gerichtshof in verschiedenen Urteilen entschieden.

Offensichtlich bedeutet die Geburt eines neuen Kindes eine notwendige Umverteilung und Neuanpassung der wirtschaftlichen Mittel desjenigen, der für den Unterhalt aufkommen muss. Es ist klar, dass es nicht dasselbe ist, einen oder mehrere Menschen zu ernähren.

Es handelt sich jedoch nicht um eine automatische Änderung. Der zu zahlende Betrag wird nicht automatisch reduziert. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.

Schlussfolgerung.

 Die Geburt eines weiteren Kindes stellt  eine wesentliche Änderung der Umstände dar. Folglich kann sie einen Grund für die Reduzierung der Unterhaltszahlung der anderen Kinder darstellen. Diese Notwendigkeit muss jedoch vor dem Richter nachgewiesen und akkreditiert werden. Der dann neue Maßnahmen festlegen muss. Hierfür müssen die finanzielle Lage des Unterhaltspflichtigen und der unterhaltsberechtigten Kinder und ebenso die Bedürfnisse aller Kinder berücksichtigt werden.

Wenn Sie Fragen zur Änderung der Unterhaltszahlung haben, besuchen Sie den Bereich Familienrecht auf dieser Website.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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